Welt-Downsyndrom-Tag: Diakonie fordert mehr Inklusion am Arbeitsmarkt

Moser: „Persönliche Assistenz muss österreichweit für alle Betroffenen zugänglich werden“
Wien (epdÖ) – Maßnahmen für einen gleichberechtigten Arbeitsmarkt fordert die Diakonie anlässlich des Welt-Downsyndrom-Tages am 21. März. „Wir sind noch weit entfernt von einem gleichberechtigten Arbeitsmarkt“, weist Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser auf Defizite bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt hin und mahnt mit Verweis auf die Menschenrechte entsprechende Maßnahmen ein: „Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit. Für Menschen mit Behinderungen ist es in der Behindertenrechtskonvention verbrieft (Artikel 27).“
Die Statistik Austria hat erhoben, dass 14,6% der Menschen mit registrierter Behinderung arbeitslos sind, während es in der Gesamtbevölkerung lediglich 6,8% sind. „Um funktionierende Inklusion zu erreichen, muss der Arbeitsmarkt durchlässig gestaltet werden“, betont Moser. Nach einem allfälligen Scheitern einer Arbeitsaufnahme müsse die Rückkehr in eine Tagesstruktur möglich sein. „Nun signalisiert die neue Regierung, diese Durchlässigkeit gewährleisten und Teilzeitmöglichkeiten schaffen zu wollen. Das finden wir gut“, sagt Moser.
Die faire Entlohnung von Menschen mit Behinderungen in Tagesstrukturen und die Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt mit allen notwendigen Unterstützungsleistungen dürften keine Lippenbekenntnisse bleiben. „Menschen mit Behinderungen müssen sozialversicherungsrechtlich abgesichert sein, und die Persönliche Assistenz muss österreichweit für alle Betroffenen zugänglich werden“, bekräftigt Moser. Wenn zudem im notwendigen Fall die Rückkehr in Werkstätten gesichert sei, „können Menschen nach ihren Fähigkeiten arbeiten und dabei zwischen unterstützten Formen der Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln“, so die Diakonie-Direktorin.
„Faire Entlohnung“ am regulären sowie am geschützten Arbeitsmarkt
Darüber hinaus fordert die Diakonie gemeinsam mit den betroffenen Menschen mit Behinderungen eine entsprechende Entlohnung der Leistung. Denn egal ob sie am regulären oder am geschützten Arbeitsmarkt tätig sind – „sie wollen und sollen fair entlohnt werden“, unterstreicht Moser. Dabei sei es gleichzeitig wichtig, dass sie ihre für Assistenz und anfallende Pflegeleistungen dringend benötigten Sozial- und Gesundheitsleistungen nicht verlieren. „Es muss also eine Kombination aus Lohn und Sozialleistungen möglich werden. Dabei könnte das, was an Unterstützungsleistungen gebraucht wird, aus einem Inklusionsfonds finanziert werden“, erklärt Moser.
Überdies müssen auch Hilfsmittel wie beispielsweise Unterstützte Kommunikation und Assistierende Technologien für Menschen ohne Lautsprache bundesweit einheitlich zur Verfügung gestellt werden. „Es ist wichtig, dass bestehende Barrieren fallen, indem entsprechende Unterstützungsleistungen zur Verfügung stehen. Nur dann gelingt die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt“, ist Moser überzeugt.