Diakonie kritisiert Entzug der Wiener Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte

 
von Evangelischer Pressedienst

Moser: „wird Integrationserfolge zunichte machen“

Wien (epdÖ) – Die Diakonie kritisiert den von der Stadt Wien angekündigten Schritt, subsidiär Schutzberechtigte künftig von der Mindestsicherung auszuschließen. Bisher konnten subsidiär Schutzberechtigte, die wenig verdient haben oder die keine Arbeit hatten, in Wien Leistungen aus der Sozialhilfe beziehen. In Zukunft sollen sie als Unterstützungsleistung nun auch in Wien nur mehr die sogenannte Grundversorgung erhalten.

„Vom Entzug der Wiener Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte werden insgesamt rund 10.000 Menschen, darunter viele Minderjährige, betroffen sein, deren Zukunftschancen sich dadurch massiv verschlechtern, aber auch Kranke und Ältere“, warnt die Diakonie in einer Aussendung. Unter den Personen mit subsidiärem Schutzstatus gebe es besonders viele chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung. Ihnen wird der Schutzstatus oft aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation zuerkannt. Eine weitere Gruppe sind sogenannte Aufstocker:innen. „Sie haben es geschafft, im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, doch ihr Einkommen reicht noch nicht aus, um den Lebensunterhalt vollständig zu decken“, erklärt die Diakonie, Mietverhältnisse würden dadurch de facto unfinanzierbar.

„Kinder und Jugendliche, sowie auch Menschen mit chronischen Krankheiten sind ohnehin einer Vielzahl von Belastungen und Benachteiligungen ausgesetzt. Der plötzliche Entzug der Mindestsicherung wird für die Betroffenen im ersten Schritt bedeuten, dass sie ihre Mieten nicht mehr bezahlen können, damit in Mietschulden geraten und von Delogierung bedroht sein werden“, befürchtet Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. Insgesamt führe dieser Schritt in akute Armut und Wohnungslosigkeit und verschlechtere die Chancen auf Bildung, Teilhabe und Integration.

„Der Entzug der Wiener Mindestsicherung trifft ausgerechnet jene, die am meisten Schutz brauchen – chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung – und schafft unnötig humanitäre Härtefälle“, sagt auch Alexandra Gröller, Geschäftsführerin des Diakonie Flüchtlingsdienstes.

Integration statt Rückschritt – Appell an die Politik

Subsidiär Schutzberechtigte sind in einer sehr ähnlichen Situation wie Asylberechtigte: Sie können aufgrund von Menschenrechtsverletzungen und Gewalt nicht in ihre Heimat zurück. „Sie leben oft schon viele Jahre in Österreich und sind Teil unserer Gesellschaft“, unterstreicht die Diakonie. Der Zugang zur Sozialhilfe sei bisher ein „entscheidender Baustein auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben“ gewesen, „hin zu Arbeit, Bildung und sozialer Teilhabe“. „Dieser Beschluss zerstört, was mühsam aufgebaut wurde – menschlich, sozial und wirtschaftlich“, kritisiert Moser und betont: „Wer Integration ernst nimmt, darf sie nicht durch gesetzliche Hürden verunmöglichen.“

Die Diakonie Österreich appelliert daher „eindringlich“ an die politischen Entscheidungsträger:innen, den Ausschluss subsidiär Schutzberechtigter von der Sozialhilfe rückgängig zu machen und Integrationspolitik „wieder als das zu begreifen, was sie ist: eine Investition in die Zukunft unseres Landes“.

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