Evangelische Kirche A.B. vor Wahl eines Bischofs / einer Bischöfin

Nominierungen bis Ende März möglich
Wien (epdÖ) – In der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich wird heuer eine Bischöfin / ein Bischof gewählt. Notwendig ist die Wahl, da der bisherige Amtsinhaber, Bischof Michael Chalupka, Ende des Jahres seine Pension antritt.
Für die Wahl können die Superintendentialversammlungen, in denen Delegierte aller Pfarrgemeinden der jeweiligen Diözese vertreten sind, Kandidatinnen und Kandidaten nominieren. Wählbar zum Bischof oder zur Bischöfin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Österreich sind akademisch ausgebildete, ordinierte geistliche Amtsträger bzw. Amtsträgerinnen österreichischer Staatsbürgerschaft, die das 40. Lebensjahr vollendet haben.
„Als Evangelische sind wir stolz darauf, dass alle Leitungsämter in unserer Kirche gewählt werden“, sagt Synodenpräsidentin Ingrid Monjencs, die das Wahlprocedere leitet. „Demokratie steckt in der DNA der Evangelischen Kirche“, so Monjencs weiter, am deutlichsten äußere sich dies in der Wahl eines Bischofs bzw. einer Bischöfin. Diesem Leitungsamt komme angesichts der Herausforderungen, vor denen die Evangelische Kirche steht, große Bedeutung zu.
Die Reihe der Nominierungen startet am kommenden Samstag mit den Superintendentialversammlungen im Burgenland, Oberösterreich, Steiermark und Tirol. Eine Woche darauf folgen die Superintendentialversammlungen in Kärnten und Wien, bis Ende März die niederösterreichische Superintendentialversammlung die Nominierungen abschließt.
Die Wahl selbst findet am 23. Mai auf der Synode in Wien statt, in der Delegierte aus ganz Österreich vertreten sind. Notwendig ist eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen. Gewählt wird der Bischof oder die Bischöfin auf eine Amtszeit von zwölf Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich. Amtsantritt des neuen Bischofs / der neuen Bischöfin ist der 1. Jänner 2026.