Rechtsgrundlagen für den Evangelischen Religionsunterricht

Religionsunterricht

Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. (SCHOG §2/1; Schulorganisationsgesetz)
Der evangelische Religionsunterricht trägt dazu bei, diese Bildungsaufgabe zu erfüllen. Er wird im Zusammenwirken von Evangelischer Kirche und Österreichischem Staat gestaltet.

Religionsunterrichtsgesetz
Bundesgesetz vom 13. Juli 1949, betreffend den Religionsunterricht in der Schule (Religionsunterrichtsgesetz).
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009217&ShowPrintPreview=True

Religionsunterrichtsordnung 2008
Die Religionsunterrichtsordnung 2008 finden Sie am Ende dieser Seite als PDF

Schulbuchlisten 2021/22
Hier finden Sie die Schulbuchlisten des Bundesministeriums für Familien und Jugend und die Informationen zu den Lehrerexemplaren: https://www.schulbuchaktion.at/schulbuchlisten.html

 

Rechtsgrundlagen für evangelische ReligionslehrerInnen

Folgende Unterlagen finden Sie am Ende dieser Seite als PDF hinterlegt:

  • Rundschreiben Nr. 5/2021 und Anhang A und B
  • Vereinbarung KonfirmandInnenunterricht
  • Vereinbarung Methodistenkirche

 

Hier finden Sie die pdf-Dateien:

PDF icon religionsunterrichtsordnung_2008.pdfPDF icon rs_5_2021.pdfPDF icon anhang_a_.pdfPDF icon anhang_b_.pdfPDF icon vereinbarung_konfirmandinnenunterricht.pdfPDF icon vereinbarung_methodistenkirche_mit_evkirche.pdf
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