Diakonie: Österreich darf Flüchtlingsschutz nicht aushebeln

75 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention: Klares Bekenntnis zu Menschenwürde gefordert

Wien (epdÖ) – Aus Anlass des 75-jährigen Bestehens der Genfer Flüchtlingskonvention am 28. Juli erinnert die Diakonie Österreich daran, dass es beim Flüchtlingsschutz nicht um abstrakte Rechtsfragen geht, sondern um den Schutz von Menschenleben. Die evangelische Hilfsorganisation fordert ein klares Bekenntnis zu Menschenwürde, Rechtsstaat und humanitärer Verantwortung. „Grenzen müssen kontrolliert werden, Menschenleben müssen geschützt werden“, betont Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser in einer Aussendung.

Die Genfer Flüchtlingskonvention sei keine bloße historische Errungenschaft, sondern ein konkreter Schutzauftrag für die Gegenwart, stellt Moser klar: „Wer Schutzsuchenden den Zugang zu einem fairen Asylverfahren verwehrt, rüttelt an den Grundfesten von Menschenwürde und Rechtsstaat. Österreich muss seiner humanitären Tradition und seiner völkerrechtlichen Verantwortung gerecht werden – gerade dann, wenn der politische Druck wächst.“

In der Aussendung wird an das zentrale Versprechen der Genfer Flüchtlingskonvention erinnert. Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, dürfen demnach nicht abgewiesen und in Folter, Gewalt oder Tod zurückgeschickt werden. Das Recht, Asyl zu suchen, und das Prinzip der Nicht-Zurückweisung bildeten bis heute den Kern des internationalen Flüchtlingsschutzes und hätten hunderttausende Menschenleben gerettet. Grenzen zu organisieren sei Aufgabe von Politik, schreibt die Diakonie weiter. „Aber jede Maßnahme muss sich daran messen lassen, ob sie Menschen schützt – und nicht gefährdet“, sagt Moser.

Die Genfer Flüchtlingskonvention
Bereits Anfang des 20. Jahrhunderts begann der Völkerbund, die Vorgängerorganisation der Vereinten Nationen, mit der Entwicklung einer international gültigen Rechtsgrundlage zum Schutz von Flüchtlingen. Das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“- wie der eigentliche Titel der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) lautet – wurde am 28. Juli 1951 verabschiedet. Sie kann hier nachgelesen werden.