„Religionsunterricht klar geregelt und in das öffentliche Schulwesen eingebunden“

Evangelische Kirche zur aktuellen Debatte um den Religionsunterricht

Wien (epdÖ) – „Der Religionsunterricht in Österreich ist seit vielen Jahren rechtlich klar geregelt und in das öffentliche Schulwesen eingebunden.“ Das hält die Evangelische Kirche A.u.H.B. in einer Stellungnahme fest. „Die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften tragen die Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung, die Lehrpläne, die fachliche Aufsicht sowie die Qualität des Unterrichts. Gleichzeitig bestehen klar geregelte staatliche Zuständigkeiten und Aufsichtsrechte, um die Übereinstimmung mit demokratischen Grundwerten sicherzustellen“, heißt es in der Stellungnahme, die von der lutherischen Bischöfin Cornelia Richter und dem reformierten Landessuperintendenten Ralf Stoffers gezeichnet ist.

„Vor diesem Hintergrund bedarf insbesondere die Aussage von Bundesministerin Bauer, der Staat habe derzeit keine Aufsicht darüber, welche Personen Religion unterrichten und welche Inhalte vermittelt werden, einer Präzisierung: Religionsunterricht findet sowohl personell als auch inhaltlich in einem gesetzlich klar geregelten Raum statt“, halten Richter und Stoffers fest.

Oberkirchenrätin Ingrid Bachler (Bildungsabteilung der Evangelischen Kirche A.u.H.B.) betont: „Eine wesentliche Rolle in der Qualitätssicherung übernehmen die Fachinspektorinnen und Fachinspektoren für Religion. Sie sind eine zentrale Schnittstelle zwischen dem staatlichen Bildungssystem und den jeweiligen Kirchen und Religionsgesellschaften. Sie begleiten und beaufsichtigen den Unterricht fachlich, beraten Religionslehrpersonen und sichern die professionelle Weiterentwicklung des Religionsunterrichts. Für diese Aufgabe werden sie unter anderem in einem eigenen, österreichweit und interreligiös ausgerichteten Hochschullehrgang an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Niederösterreich qualifiziert.“

Auch Kirchenrätin Kim Kallinger bestätigt, dass die Religionslehrpersonen selbst über fundierte fachwissenschaftliche, religionspädagogische und schulpraktische Ausbildungen auf Bachelor- und Masterniveau beziehungsweise über entsprechende pädagogische Qualifikationen verfügen. Laufende Fort- und Weiterbildung sei ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung.

Ebenso sind in Österreich die Unterrichtsinhalte verbindlich geregelt. Die Lehrpläne werden von den jeweiligen Kirchen und von allen anerkannten Religionsgesellschaften im gesetzlich vorgesehenen Rahmen erlassen und stehen in strenger Verbindung mit dem staatlichen Schulwesen.

Das bestehende System verbinde damit „bewusst die fachliche und inhaltliche Verantwortung der Kirchen und Religionsgesellschaften mit der Verantwortung des Staates für das öffentliche Schulwesen“, erklärt Bischöfin Cornelia Richter. Die Evangelische Kirche A.u.H.B., so Richter weiter, stehe für einen „qualitätsvollen Religionsunterricht, der religiöses Wissen, ethische Urteilsfähigkeit, Dialogfähigkeit und einen respektvollen Umgang mit religiöser und weltanschaulicher Vielfalt fördert“. „Wo konkrete Probleme bestehen“, so die Bischöfin, „müssen diese konkret benannt und gelöst werden. Wo eine Weiterentwicklung sinnvoll ist, stehen wir einer sachlichen Diskussion offen gegenüber.“ Ausgangspunkt hierfür sollten jedoch die bereits bestehenden rechtlichen Grundlagen, Aufsichtsstrukturen und Qualitätsstandards sein. Pauschale Zuschreibungen gegenüber einzelnen Religionsgemeinschaften tragen, wie Richter und Stoffers unterstreichen, „hingegen wenig zu einer sachlichen Debatte bei“.