Evangelische Kirche kritisiert Islamgesetz und Terrorbekämpfungsgesetz
„Alarmierender Paradigmenwechsel“ – „Anlassgesetzgebung“ – Fehlende Einbeziehung von IGGÖ
Wien (epdÖ) – Kritik am von der Bundesregierung vorgelegten Islamgesetz sowie dem Terrorbekämpfungsgesetz und Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften (BekGG) kommt von der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich. „Eine demokratische Gesellschaft braucht Werkzeuge gegen Extremismus aller Art und staatsfeindliche Umtriebe. Diese Werkzeuge stehen in Österreich aber mit dem geltenden Strafgesetzbuch bereits jetzt zur Verfügung“, schreibt der Oberkirchenrat, das gesamtösterreichische Leitungsgremium der Evangelischen Kirche, in einer Stellungnahme zu den Gesetzesentwürfen.
Es sei zudem inadäquat, „dass mit dem Islamgesetz und dem BekGG die Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften in Zusammenhang mit einem Anti-Terrorpaket erfolgt und ein Staatskirchengesetz Strafbestimmungen enthält“. Mit Bedauern stelle man fest, dass die Ausarbeitung des Islamgesetzes ohne Einbeziehung der betroffenen Religionsgemeinschaft vollzogen worden sei. Das stelle einen „alarmierenden Paradigmenwechsel“ im Umgang des Staates mit Kirchen und Religionsgemeinschaften dar.
Zudem lehnt die Evangelische Kirche die Heraushebung von religiös motiviertem Extremismus gegenüber anderen Formen des Extremismus ab. Extremismus habe viele Formen, die nicht immer scharf voneinander abzugrenzen seien. „Extremismus und Terrorismus sollen gleichermaßen bekämpft werden, ob religiös oder nicht religiös motiviert.“
Die Einführung des §247b im Strafgesetzbuch sieht die Kirchenleitung als „Anlassgesetzgebung“ nach dem Terroranschlag vom 2. November in Wien. Der Paragraph, der „Religiös-motivierte extremistische Verbindung“ behandelt, richte sich ausschließlich gegen den Islam. Das gehe aus den Erläuterungen hervor, die den „Politischen Islam“ in den Vordergrund stellten. „Entweder handelt es sich dabei um eine Ungleichbehandlung zwischen dem Islam und anderen Religionen, was strikt abzulehnen ist, oder der Gesetzgeber geht generell davon aus, dass Religionen nicht politisch sein und agieren dürfen.“
Jedoch stehe es allen gläubigen Menschen sowie Kirchen und Religionsgesellschaften durch das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit zu, ihre politischen und gesellschaftlichen Positionen öffentlich zu vertreten und zu verbreiten und sich dadurch an der demokratischen Willensbildung zu beteiligen: „Gerade im Christentum gibt es eine starke Tradition, dass sich Christinnen und Christen gesellschaftspolitisch engagieren. Kirchen setzen sich für Frieden, Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung ein, was hochpolitisch ist.“