Der besondere Feiertag: Der Karfreitag
Aktueller Stand: Ein "persönlicher Feiertag"
Der Karfreitag ist seit 2019 kein Feiertag mehr - es sei denn, man macht ihn zum "persönlichen Feiertag", dann hat man einen Anspruch auf Urlaub an diesem Tag, der Arbeitgeber kann ihn nicht ablehnen. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür allerdings nicht.Der persönliche Feiertag muss drei Monate zuvor beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Die Evangelische Kirche fordert weiterhin den Karfreitag als Feiertag für alle. Wenn dies nicht möglich ist, soll ein zusätzlicher persönlicher Feiertag für alle eingeführt werden, der nicht aus dem Urlaubskontingent genommen werden muss.
Was sind die nächsten Schritte der Evangelischen Kirche?
- Klage vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgewiesen: Am 12. März 2020 gab das Höchstbericht bekannt, dass es den von den Evangelischen Kirchen und der Altkatholischen Kirche eingebrachten Antrag auf Prüfung der neuen Karfreitagsregelung als unzlässig zurückweist. Hier ein kurzer Hintergrund zur VfGH-Karfreitags-Klage.
- Nächste rechtliche Schritte: Nun bleibt die Möglichkeit, dass einzelne Evangelische ihre Individualrechte auf Religionsfreiheit im Rahmen des Arbeitsrechts geltend machen.
- Weiterhin Gespräche führen: Es müsse nun Ziel sein, Lösungen auf der Ebene der Sozialpartner und auf betrieblicher Ebene zu finden und möglichst viele Arbeitgeber*innen dafür zu gewinnen, den Karfreitag freizugeben, so Bischof Michael Chalupka. "Und es muss in der Öffentlichkeit einen Punkt geben, an dem die Regierung der Evangelischen und der Ungerechtigkeiten gedenkt, die sie erlitten haben."
Welche Bedeutung hat der Karfreitag für die Evangelischen?
„Am Karfreitag gedenken wir Jesu Leiden und Sterben, seiner Hingabe an die Menschen und blicken voraus auf die Auferstehung. So wird der Karfreitag zum Symbol des überwundenen Leids", sagt Wiens Superintendent Matthias Geist. "Der Karfreitag hat für uns eine eigene Stimmung. Wir halten inne, wir kommen zur Ruhe, viele fasten an Karfreitag. Dieser Tag erinnert uns hier und heute, vor dem Leid in dieser Welt nicht die Augen zu verschließen. Und besonders am Karfreitag zeigt sich die Liebe und Gnade Gottes zu den Menschen: Gott geht mit, Gott leidet mit, Gott geht für den Menschen in den Tod“, so Geist.
Was zuvor galt: Ein gesetzlicher Feiertag für Evangelische
Bis einschließlich 2018 galt für Mitglieder der Evangelisch-lutherischen, Evangelisch-reformierten, Evangelisch-methodistischen und Altkatholischen Kirche in Österreich der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag. Der Oberste Gerichtshof hat vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) Auskunft eingeholt, ob dies mit dem nach EU-Recht geltenden Diskriminierungsverbot vereinbar ist. Ein Arbeitnehmer, der keiner dieser Kirchen angehört, hatte in Österreich auf Feiertagsentgelt geklagt.
(Übrigens: Der Fall wurde 2019 nicht weiter gerichtlich verfolgt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber ließen die Sache einvernehmlich auf sich beruhen. Hier der Bericht von religion.orf.at )
Im Überblick: Was alles diskutiert wurde - vom Urteil des Europäischen Gerichtshof über den vorgeschlagenen "halben Karfreitag" :