TTIP: Evangelischer Synodenpräsident fordert Transparenz

Krömer: Geheimdiplomatie fehl am Platz

 
von Martina Schomaker
Ein Kran belädt ein Schiff mit Containern.
Zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP hat sich die evangelische Generalsynode geäußert und die "Einhaltung des demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzips" eingemahnt.

Transparenz in den Verhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP fordert der Präsident der Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich, Rechtsanwalt Peter Krömer. „Die derzeitigen Diskussionen über die Veröffentlichung bisher geheimer Dokumente aus den Verhandlungen über TTIP zeigen, dass man sich die derzeitigen wechselseitigen Schuldzuweisungen in Richtung Falschinformation sparen könnte, wenn endlich die Europäische Kommission allen Bürgern und Bürgerinnen den Zugang zu den Verhandlungsdokumenten gewährleistet“, betont Krömer. Nur auf der Grundlage von sachgerechten Informationen könne sachgerecht in der Zivilgesellschaft diskutiert werden, so der Synodenpräsident gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Die Frage einer Partnerschaft der Europäischen Union mit den USA und Kanada sei für alle Seiten so wichtig, dass sie nur unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft verhandelt und beschlossen werden könne. Krömer: „Die übliche Geheimdiplomatie bei den Verhandlungen über TTIP ist hier falsch.“

Der Synodenpräsident erinnert an die Position der Generalsynode der Evangelischen Kirche, die im Dezember zu TTIP Stellung genommen hat. „Wesentlich für die Evangelischen Kirchen in Österreich ist, dass Klima, Umwelt und biologische Vielfalt geschützt werden sowie soziale und ökologische Standards, wie in Europa üblich, aufrecht bleiben“, unterstreicht Krömer. Dienstleistungen für die öffentliche Daseinsfürsorge wie Wasserversorgung und Gesundheitsversorgung sollten von diesem Abkommen ausgenommen bleiben.

Ebenso sollten bei den Verhandlungen über TTIP demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten werden, fordert der Jurist weiter. Dass Unternehmer vor entschädigungslosen Enteignungen etwa ihrer Betriebe geschützt werden, sei „zweifelsfrei richtig“, allerdings bestehe hierzu bereits in der Europäischen Union, den USA sowie Kanada ein Grundrechtschutz, der vor den jeweiligen nationalen Gerichten geltend gemacht werden könne. Die zusätzliche Einrichtung von Schiedsgerichten, wie in TTIP vorgesehen, sei „aus der Sicht des demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzips äußerst bedenklich“, warnt der Synodenpräsident. Denn hier gehe es beispielsweise nicht um entschädigungslose Enteignung, sondern nur um die Abgeltung einer Gewinnerwartung im Zusammenhang mit risikoreichen Investitionsentscheidungen. Die geplanten Schiedsgerichte oder völkerrechtlichen Gerichte könnten die demokratische rechtstaatliche Gerichtsbarkeit der jeweiligen Mitgliedstaaten dieses Übereinkommens übergehen und damit Entscheidungen nationaler Parlamente oder Volksentscheidungen aushebeln.

 

Text: epdÖ

Foto: Ulrich Malchow/wikimedia

 

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