Karfreitag: Synodenpräsident bedauert Entscheidung des Bundesrates
Krömer: „Dient nicht zur Befriedung“
St. Pölten (epdÖ) „Es ist nicht Sache der Evangelischen Kirchen sich in die Politik der Parteien selbst einzumischen, allerdings muss angemerkt werden, dass ein gefasster Entschließungsantrag des Bundesrates – der Länderkammer – den Karfreitag als Thema wieder aufzunehmen, eine wichtige Angelegenheit in Richtung Befriedung für die Evangelischen und Altkatholiken gewesen wäre“, erklärt der evangelische Synodenpräsident Peter Krömer gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Die Länderkammer, so Krömer, wäre durchaus für einen solchen Entschließungsantrag, der keinen verbindlichen Rechtsakt darstellt, richtig gewesen, „war es doch in der Vergangenheit so, dass verschiedenste Landespolitiker sich für eine Neuregelung des Karfreitags als gesetzlichen Feiertag – mit verschiedensten ergänzenden Regelungen – einsetzten“. Zuletzt etwa habe sich der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer beim Empfang der Generalsynoden Anfang Juni in Graz für den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag ausgesprochen. „Ich bin tief überzeugt, dass der Karfreitag wieder auf die Tagesordnung kommen muss, denn da wurde den Evangelische Unrecht getan“, hatte Schützenhöfer dort betont.
Der Bundesrat hatte am Mittwoch, 14. Juli, den Karfreitag als Feiertag für alle abgelehnt. Ein von der SPÖ eingebrachter Entschließungsantrag, mit dem die Oppositionsfraktion die Karfreitags-Regelung mit dem persönlichen Feiertag aus dem Urlaubskontingent erneut zum Thema machen und den Arbeitsminister mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage beantragen wollte, hatte bei der Zusammenkunft der Vertretungskammer der Bundesländer auf Bundesebene keine Mehrheit gefunden.
„Es ist bedauerlich, dass die Länderkammer diese Initiative für den Karfreitag nicht setzen konnte“, sagt Synodenpräsident Krömer. Der Verfassungsgerichtshof hatte mit Beschluss vom 12. März 2020 den Gesetzesprüfungsantrag der Evangelischen Kirchen, der Evangelisch-Methodistischen und der Altkatholischen Kirche als Arbeitsrechtsfrage als unzulässig zurückgewiesen und in der Sache nicht die Fragen der Religionsfreiheit, Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und dergleichen behandelt. Damit wurden, so Krömer, vom Verfassungsgerichtshof die Evangelischen angewiesen, zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit der neuen Karfreitagsregelungen mit dem persönlichen Feiertag die Arbeitsgerichte zu befassen. Krömer: „Mit anderen Worten: Evangelische Arbeitnehmer müssen gegen ihren Arbeitgeber – mit dem Risiko des Verlustes ihres Arbeitsplatzes – Klagen einbringen, um dann über diese rechtliche Schiene ihre Individualrechte in Sachen Karfreitag an den Verfassungsgerichtshof heranzutragen.“
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes diene „nicht zur Befriedung, sondern fordert letztlich bei Wunsch der endgültigen Klärung zu Arbeitsrechtsstreitigkeiten auf“. Die Evangelischen Kirchen wollten deshalb in weiteren Gesprächen die Karfreitagsregelung weiter verfolgen, Gespräche wurden von der Bundesregierung bislang jedoch abgelehnt.