Synode bringt Entwicklungsprozess “Aus dem Evangelium leben” auf den Weg
Einstimmig beschlossen – Chalupka: “Ein Abenteuer, auf das wir uns einlassen”
Wien (epdÖ) – Mit einem einstimmigen Beschluss haben die Synodalen der evangelisch-lutherischen Kirche den Entwicklungsprozess “Aus dem Evangelium leben” auf den Weg gebracht. Zuvor hatten die Mitglieder der Projekt-Steuerungsgruppe – Bischof Michael Chalupka, Projektmanager Patrick Todjeras, Pfarrerin Astrid Körner, Senior Andreas Hochmeir und Christine Wogowitsch – den Entwicklungsprozess vorgestellt. “Es ist ein Abenteuer, auf das wir uns einlassen. Das Abenteuer besteht darin, Neues auszuloten”, betonte Bischof Chalupka vor den Synodalen. Der Entwicklungsprozess fokussiere sich stark auf die Gemeindeebene, da man nicht “alles auf einmal” wolle. Dennoch erwarte er sich Rückwirkungen auf die gesamtkirchliche Ebene. Dazu solle es Erprobungsräume in den Regionen geben, zugleich aber gesamtkirchliche Arbeitsgruppen. Deren Mitglieder sollen die Vielfalt der Kirche repräsentieren. Chalupka bat die Synodalen, den Prozess in den Gemeinden verstärkt zu kommunizieren.
Projektmanager Patrick Todjeras sprach von einer Kultur des Lernens, die der Entwicklungsprozess initiieren solle: “Wir wollen das Lernen hineintragen in die Gremien unserer Kirche.” Durch die Entscheidung der Synode werde es etwa dem Oberkirchenrat ermöglicht, Gemeinden während des Projekts Maßnahmen zu erlauben – etwa im Bereich der Kooperationen – die im Rahmen der derzeitigen Kirchenverfassung nicht möglich seien, so Synodenpräsident Peter Krömer. Gerade diese könnten aber im Sinne der Innovation erwünscht sein.
Drei inhaltliche Säulen
Konkret soll der Prozess entlang dreier inhaltlicher Schwerpunktbereiche geschehen, für die sich Gruppen als „Erprobungsräume“ bewerben können: Dabei geht es um Dienstgemeinschaften (“Gemeinsam dienen”, regionale Kooperationen (“Über den Horizont hinaus”), und die Stärkung der österreichischen protestantischen Identität (“Leuchträume des Evangeliums”). Deren Ausrichtung wurde von den Leiterinnen und Leitern der dazugehörigen Arbeitsgruppen umrissen.
“Wir beginnen bei dem, was einen selbst am Evangelium berührt hat”, unterstrich Senior Andreas Hochmeir, Leiter der Arbeitsgruppe “Leuchträume des Evangeliums”. Es sollten zudem Räume geschaffen werden, “wo Menschen neu mit dem Evangelium in Berührung kommen”. Er wolle Mut machen, um auszuloten, wie das “Feuer das Evangeliums weitergegeben” werden könne.
Für die Arbeitsgruppe “Über den Horizont hinaus” betonte Pfarrerin Astrid Körner, es gehe hierbei um Verschlankung und Entlastung von Strukturen und Handelnden, das Herauskristallisieren spezieller Gemeindeprofile, und Kooperation. Die Kernfrage laute: “Wie könnte man so zusammenarbeiten, dass jeder in Bereiche investiert, aus denen er Kraft schöpft, und da Entlastung erfährt, wo man merkt, dass einem die Ressourcen ausgehen?”
Verstärkte Zusammenarbeit, schon in der Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nahm auch Christine Wogowitsch in den Blick. Die Überlegungen könnten auch dahin führen, neue Berufe für die Kirche zu entwickeln, die es aktuell noch gar nicht gebe, sagte die Leiterin der Arbeitsgruppe “Gemeinsam dienen”.
Der Weg zu den Projekten
Bereits Anfang Mai hatte es ein Kickoff-Event für den Entwicklungsprozess gegeben. Bewerbungen von Gemeinden, Initiativen und Regionen für Projekte in Erprobungsräumen sind bis 30. September möglich. Erprobungsräume müssen mindestens einem der drei inhaltlichen Schwerpunkte zuordenbar sein. Zudem gibt es sieben Kriterien, die nicht alle erfüllt sein müssen, aber als Orientierung dienen sollen: So soll in Erprobungsräumen, „die Gemeinde Jesu Christi neu gelebt“ werden; sie sollen die „bisherige volkskirchliche Logik“ überschreiten, Kirchenferne erreichen, und sich an gegebene Kontexte anpassen. Freiwillige seien an verantwortlichen Stellen in die Projekte einzubinden, alternative Finanzquellen zu erschließen oder Einsparungspotenziale zu orten, und „gelebte Spiritualität“ solle in ihnen einen zentralen Raum bekommen.
Für einzelne Projekte stehen Förderungen bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Alle eingereichten Projektvorschläge werden gesichtet und verglichen und von der Steuerungsgruppe sowie den Superintendenzen beurteilt. Die finale Entscheidung über die Projektvergabe liegt beim Kirchenpresbyterium.