Erleichterungen für Gottesdienste seit 19. Mai
Gemeindegesang in reduziertem Umfang wieder möglich – Weiterhin FFP2-Maske und Sicherheitsabstand
Wien (epdÖ) – Die sinkenden Inzidenzen und vermehrten Impfungen bringen auch Erleichterungen bei den Gottesdiensten. So ist nun etwa bei den kommenden Pfingstgottesdiensten wieder Gemeindegesang möglich, allerdings in reduzierter Form und mit FFP2-Maske. Auch für Kirchenchöre und Kirchenmusiker*innen gibt es im Zuge der allgemeinen Lockerungen seit 19. Mai Erleichterungen. Basis dafür ist eine neuerliche Abstimmung zwischen den Kirchen und Religionsgemeinschaften und der zuständigen Kultusministerin Susanne Raab vom Freitag, 14. Mai.
Weiterhin gilt für die Besucher*innen von Gottesdiensten der Sicherheitsabstand von 2 Metern und das Tragen von FFP2-Masken. Kirchenmusiker*innen können die FFP2-Maske abnehmen, soweit es für die Verrichtung ihres Dienstes erforderlich ist und sie getestet, geimpft oder genesen sind und den Mindestabstand zueinander einhalten.
Auch für den Chorgesang im Gottesdienst gelten diese „3G-Regel“ und der Mindestabstand von 2 Metern, während des Singens muss keine FFP2-Maske getragen werden.
Proben von Kirchenchören sind unter denselben Bestimmungen wir für Vereine möglich (siehe https://chorverband.at). In einem Schreiben hat der Bischof der evangelisch-lutherischen Kirche, Michael Chalupka, die Pfarrgemeinden am 14. Mai über die neuen Regelungen informiert. Darin ermutigt er die Pfarrgemeinden auch, Kirchenräume nach Möglichkeiten für die Proben von Chören, Ensembles oder Blasmusikkapellen in ihrem Gebiet zu öffnen.
Gottesdienste bei Taufen, Hochzeiten oder Konfirmationen sind künftig unter Einhaltung der allgemeinen Regeln für Gottesdienste möglich. Und auch für den Konfirmandenunterricht und die außerschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gibt es Erleichterungen.
Aktuelle Infos zu den Regelungen: evang.at/faq-corona