Bischof Chalupka begrüßt Lockerungen bei Gottesdiensten
Öffentliche Gottesdienste unter Einschränkungen seit 15. Mai möglich – Keine Teilnehmerbegrenzung bei üblichen Gottesdiensten im Freien
Wien (epdÖ) – Die jüngsten Lockerungen für öffentliche Gottesdienste hat der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka begrüßt. Vor allem zeigt sich Chalupka erfreut, dass nun mit der gewohnten Anzahl an BesucherInnen im Freien öffentliche Gottesdienste stattfinden können. „Die letzten Wochen waren eine Herausforderung für uns alle“, erzählte der Bischof am Donnerstag, 14. Mai, im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst. Viele Gespräche und Überlegungen aber vor allem Geduld sei notwendig gewesen, um die nächsten Schritte zu gehen, damit wieder Gottesdienste „in verantwortlicher Weise“ gefeiert werden können. Gleichzeitig hofft der Bischof, dass bei positiver Entwicklung der Infektionszahlen die freiwillige Selbstbeschränkung, auf die sich die Kirchen verständigt haben, schrittweise reduziert werden könne.
Bei Gottesdiensten in Kirchen und geschlossenen Räumen ebenso wie im Freien ist für Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Mindestabstand von 1 Meter erforderlich. In Kirchen und geschlossenen Räumen müssen GottesdienstbesucherInnen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ebenso haben die Pfarrgemeinden durch geeignete Schutzmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass das Infektionsrisiko minimiert wird.
Die zwischen dem Bundesministerium für Kultus und den Religionsgemeinschaften akkordierte Beschränkung der Teilnehmerzahlen (pro Person sollen bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen) wird zumindest in den nächsten zwei Wochen freiwillig eingehalten.
Hochzeiten und Taufen sollen generell nur im engsten Familienkreis mit maximal 10 Personen stattfinden. Dadurch sollen verstreute Infektionsketten vermieden werden, wenn etwa Familienmitglieder aus unterschiedlichen Bundesländern oder dem Ausland zusammengeführt würden.
Lockerungen gibt es zudem bei Veranstaltungen, die der Religionsausübung dienen, wie etwa Bibelstunden oder Andachten. Hier gilt nun die Begrenzung auf 10 Personen nicht mehr. Jedoch sind in geschlossenen Räumen weiterhin die Vorgaben wie für Gottesdienste (Mund-Nasenschutz, 1 Meter Abstand) einzuhalten.