Karfreitag: Frist für Feiertags-Anmeldung endet am 10. Jänner

 
von Evangelischer Pressedienst
Drei Monate im Voraus müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren persönlichen Feiertag beim Dienstgeber bekanntgeben. Foto: epd/Windisch
Drei Monate im Voraus müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren persönlichen Feiertag beim Dienstgeber bekanntgeben. Foto: epd/Windisch

Chalupka: Nichts unversucht lassen, damit der Karfreitag zum Feiertag für alle wird

Wien (epdÖ) – Die Frist für die Anmeldung des nächsten Karfreitags als „persönlichen Feiertag“ endet am 10. Jänner 2020. Laut aktueller Rechtslage muss der Wunsch, den persönlichen Feiertag geltend zu machen, mindestens drei Monate zuvor beim Arbeitgeber schriftlich bekanntgegeben werden. 2020 fällt der Karfreitag auf den 10. April.

Gegenüber dem Evangelischen Pressedienst lädt der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka dazu ein, den kommenden Karfreitag „entweder im normalen Urlaub oder, wenn das nicht möglich ist, als persönlichen Feiertag zu begehen“. Er empfiehlt allerdings, den persönlichen Feiertag „gewissermaßen vorsorglich“ anzumelden, denn: „Wir wissen nicht, ob bis zum nächsten Karfreitag unsere Bemühungen bei der neuen Regierung oder die Klage beim Verfassungsgerichtshof erfolgreich sein werden.“ Die evangelischen Kirchen würden allerdings „nichts unversucht lassen, um den Karfreitag, der uns genommen wurde, zu einem Feiertag für alle Evangelischen und für alle in Österreich werden zu lassen“.

In einem Schreiben an die Pfarrgemeinden rief auch Synodenpräsident Peter Krömer dazu auf, über die Anmeldefrist zu informieren und „in den Weihnachtsfeiertagen unsere evangelischen Gemeindemitglieder, aber auch deren allenfalls nicht evangelischen Angehörige zu ermuntern“, den Karfreitag als persönlichen Feiertag anzumelden.

Im Jänner 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die bis dahin geltende Regelung, wonach der Karfreitag für Evangelische und Altkatholiken in Österreich als Feiertag gegolten hatte, als gleichheitswidrig aufgehoben. Die damalige Bundesregierung hatte daraufhin beschlossen, einen „persönlichen Feiertag“ als Ersatz einzuführen, der aus dem bestehenden Urlaubskontingent zu beziehen ist. Vonseiten der evangelischen Kirchen kam heftige Kritik an dieser Regelung. Im Herbst gaben die betroffenen Kirchen bekannt, die Neuregelung beim Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen.

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