Chalupka an künftige Regierung: „Über verunglückte Karfreitagsregelung nachdenken“

 
von Evangelischer Pressedienst

Anmeldung des persönlichen Feiertags bis Freitag möglich

Wien (epdÖ) – Die Frist für die Anmeldung des nächsten Karfreitags als „persönlichen Feiertag“ endet am 10. Jänner 2020. Laut aktueller Rechtslage muss der Wunsch, den persönlichen Feiertag geltend zu machen, mindestens drei Monate zuvor beim Arbeitgeber schriftlich bekanntgegeben werden. 2020 fällt der Karfreitag auf den 10. April.

Einen „Weihnachtswunsch“ an die damaligen Koalitionsverhandler – und nunmehr Koalitionspartner – hat der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka am 23. Dezember geäußert: „Die freien Tage der Besinnung zwischen den Tagen der Koalitionsverhandlungen könnten dazu genutzt werden, um über die verunglückte Karfreitagsregelung nachzudenken“, sagte Chalupka. Denn gerade in diesen Tagen werde die besondere Bedeutung von gemeinsamen Feiertagen für die Familie und die Gesellschaft besonders deutlich.

„Umso schmerzhafter“ trete daher ins Bewusstsein, dass für Evangelische und Altkatholiken im letzten Jahr die Möglichkeit dieses gemeinsamen Feiertags am Karfreitag genommen worden ist.

„In den Weihnachtsfeiertagen gedenken wir Christinnen und Christen, dass Gott Mensch geworden ist als Kind“, erklärt der Bischof, „und am Karfreitag zeigt sich, dass Gott auch in schwierigen Lebenssituationen und im Leid bei den Menschen ist“. Beides sei für eine Gesellschaft, in der der wirtschaftliche Erfolg allein ins Zentrum zu rücken drohe, eine wichtige Botschaft.

Die Forderung der Evangelischen Kirche bleibe weiter aufrecht, „dass der Karfreitag zum Feiertag für alle werden kann oder dass ein zusätzlicher persönlicher Feiertag das freie Recht der Religionsausübung für alle ermöglicht“, betont der Bischof und erinnert daran, dass Parteichef Sebastian Kurz Dialogbereitschaft gezeigt habe und sich die Grünen vor der Wahl für einen freien Karfreitag ausgesprochen haben.

 

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