Synodenpräsident Krömer kündigt rechtliche Schritte gegen Karfreitagsregelung an

„Sehe Verfassungswidrigkeit in mehreren Punkten“

 
von Evangelischer Pressedienst
Bis Mitte Mai soll der Verfassungsgerichtshof angerufen werden, so Krömer. Foto: epd/Uschmann
Bis Mitte Mai soll der Verfassungsgerichtshof angerufen werden, so Krömer. Foto: epd/Uschmann

„Sehe Verfassungswidrigkeit in mehreren Punkten“

Wien (epdÖ) – Die Evangelische Kirche A.B. in Österreich wird rechtliche Schritte gegen die neue Karfreitagsregelung einleiten. Das hat Synodenpräsident Peter Krömer gegenüber dem Evangelischen Pressedienst bestätigt. Derzeit prüfe ein Expertenteam die neue gesetzliche Regelung, nach der sich Evangelische für den Karfreitag nun einen „persönlichen Feiertag“ aus dem bestehenden Urlaubskontingent nehmen müssen. Bisher war der Karfreitag gesetzlicher Feiertag für Evangelische und Altkatholiken, der Europäische Gerichtshof hatte im Jänner diese Regelung gekippt.

Synodenpräsident Krömer, der in St. Pölten als Rechtsanwalt tätig ist, ortet bei der neuen Regelung Verfassungswidrigkeit in mehreren Punkten. So werde etwa der Gleichheitsgrundsatz zwischen den Religionen verletzt. Katholiken hätten an ihren besonderen Feiertagen frei, Evangelischen werde das nicht zugestanden. Zudem verletze die neue Regelung den Minderheitenschutz, und auch das Recht auf Religionsausübung sieht der Synodenpräsident gefährdet. Bis Mitte Mai soll laut Krömer der Verfassungsgerichtshof angerufen werden.

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