Krömer begrüßt öffentliche Gottesdienste ab 15. Mai

Regelungen für seelsorgerliche Besuche nötig

 
von Evangelischer Pressedienst
Erfreut, dass Gottesdienste wieder möglich werden, zeigt sich Synodenpräsident Peter Krömer. Außerdem brauche es Regeln für seelsorgerliche Besuche. In Pfarrgemeinden mit Angestellten herrsche Verärgerung, weil die staatliche Kurzarbeitsbeihilfe nicht in
Erfreut, dass Gottesdienste wieder möglich werden, zeigt sich Synodenpräsident Peter Krömer. Außerdem brauche es Regeln für seelsorgerliche Besuche. In Pfarrgemeinden mit Angestellten herrsche Verärgerung, weil die staatliche Kurzarbeitsbeihilfe nicht in Anspruch genommen werden kann. Foto: epd/Uschmann

Regelungen für seelsorgerliche Besuche nötig

Wien (epdÖ) – Der evangelische Synodenpräsident Peter Krömer begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, öffentliche Gottesdienste ab 15. Mai wieder zuzulassen. Presbyterien sowie Pfarrerinnen und Pfarrer hätten zuletzt verstärkt darauf gedrängt, an Sonntagen wieder Gottesdienst feiern zu dürfen, so Krömer gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Die genauen Regelungen seien noch festzulegen, diesbezüglich sei Bischof Michael Chalupka mit Repräsentanten anderer Religionsgemeinschaften sowie der für Religionsangelegenheiten zuständigen Bundesministerin Susanne Raab (ÖVP) im Gespräch. Eine Bekanntgabe der Details ist für Donnerstag, 23. April, geplant. Öffentliche Gottesdienste waren auf Grund der Coronakrise seit 16. März untersagt.

In diesem Zusammenhang weist Krömer darauf hin, dass allerdings auch die bestehende Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des Covid-19 Maßnahmengesetzes geändert werden muss. Diese Verordnung verbietet das Betreten öffentlicher Orte. Daher müsse auf jeden Fall für die Durchführung von gemeinsamen Gottesdiensten in dieser Verordnung, die modifiziert verlängert werden wird, ausdrücklich als Ausnahme vom Verbot des Betretens öffentlicher Orte der Besuch von Gottesdiensten, Heiligen Messen, gottesdienstlichen Veranstaltungen, Andachten und kirchlichen Amtshandlungen, wie Eheschließungen, Taufen und dergleichen, aufgenommen werden.

Der Synodenpräsident erinnert auch daran, dass Regelungen für seelsorgerliche Besuche von Evangelischen in Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern notwendig seien: „Viele alleinstehende Evangelische in Altersheimen und Krankenhäusern verlangen nach dem Besuch eines Pfarrers bzw. einer Pfarrerin oder eines Gemeindepädagogen bzw. einer Gemeindepädagogin.“

Krömer berichtete zudem, dass sich zahlreiche evangelische Gemeinden verärgert zeigten, da ihnen staatliche Unterstützung in der Krisenzeit – etwa für Kurzarbeit – verwehrt würde. Lediglich Gemeinden und evangelisch-kirchliche Vereine und Werke, die einen Betrieb wie etwa einen Kindergarten führen, könnten vom AMS analog zu anderen Unternehmen finanzielle Hilfeleistungen erhalten. Das erschwere die finanzielle Situation der Gemeinden zusehends, da durch den Rückgang der Wirtschaftsleistung im Zuge der Krise auch ein Rückgang der Kirchenbeitragszahlen zu erwarten sei. Der Ausfall von Gottesdiensten sorge zudem für ein Ausbleiben der Einnahmen aus wöchentlichen Kollekten. „Besonders bei jenen Pfarrgemeinden, die im Zuge der Renovierung von Kirchen kostenintensive Auflagen vom Bundesdenkmalamt im Zuge der Sanierung erhielten, ist der Ärger besonders groß“, so Krömer. Staatlicherseits würden ihnen für die Renovierung und Erhaltung von Baulichkeiten teure Vorgaben gemacht, andererseits erhielten sie – im Gegensatz zu zahlreichen anderen Dienstgebern – für ihre Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, keine staatliche Unterstützung. Er und Bischof Michael Chalupka seien diesbezüglich in Gesprächen mit den zuständigen Ministerien und dem Kultusamt.

Weitere Artikel

Nach Oben