Steiermark: Superintendentialversammlung probte digitalen Modus
Axmann: „Innovationsschub, den wir da erfahren“
Graz (epdÖ) – In einem – teilweise – digitalen Prozess hat die steirische Superintendentialversammlung ihre Frühjahrssession abgehalten. Statt in der Coronakrise rein auf Umlaufbeschlüsse zu setzen, entschied man sich für einen hybriden Prozess, der mit einer virtuellen Tagung am 27. März begann, auf die eine Abstimmungsphase per Brief folgte. Rund 75 Delegierte nahmen an der vom Superintendentialausschuss vorbereiteten Tagung teil, auf der über die später zur Abstimmung gelangten Themen informiert und beraten wurde.
„Zu demokratischem Prozess gehört Austausch dazu“
„Insgesamt halte ich es für einen Innovationsschub, den wir da erfahren, weil wir einfach Dinge ausprobieren müssen“, betont der steirische Superintendent Michael Axmann im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst. Die Abstimmung per Brief wäre rechtlich freilich auch ohne das digitale Event möglich gewesen: „Ich halte den Austausch in der Superintendentialversammlung für extrem wichtig. Das ist etwas, was sehr typisch für uns Evangelische ist: Dass wir Prozesse demokratisch führen, und da gehört ein fundierter Austausch dazu, nicht nur die Abstimmung.“
Man habe die virtuelle Tagung im Ablauf wie eine Superintendentialversammlung gestaltet, erklärt Axmann. Er hatte den Vorsitz inne, die Mitglieder des Superintendentialausschusses erstatteten Bericht, darauf folgte die Diskussion. Nach der Veranstaltung wurden die Briefe mit den Stimmzetteln an die Delegierten versendet, die dann zwei Wochen Zeit zur Abstimmung bekamen. So kamen eine einstimmige Annahme des Jahresabschlusses und eine Genehmigung des Budgets mit nur einer Gegenstimme zustande.
Der rechtliche Rahmen
Durch eine Verfügung mit einstweiliger Geltung wurde es Gemeinden und Superintendentialversammlungen im November 2020 ermöglicht, in der Pandemie auch Haushaltspläne oder Rechnungsabschlüsse per Umlaufbeschluss zur Abstimmung zu bringen. Eine gesamte Superintendentialversammlung mit Abstimmung online durchzuführen sei derzeit im Kirchenrecht nicht vorgesehen, so der Jurist Axmann, selbst Ersatzmitglied im Rechts- und Verfassungsausschuss der Synode.