Moser: „Assistierter Suizid kann kein Angebot der Diakonie sein“

 
von Evangelischer Pressedienst

Betroffene aber „nicht alleinlassen“ – Erneut Ruf nach rascher Gesetzesvorlage

Wien (epdÖ) – Beihilfe zum Suizid könne „kein Mittel der Wahl und kein Angebot der Diakonie“ sein. Dennoch wolle man Einzelne, die sich trotz Begleitung dafür entscheiden, nicht alleine lassen. Das hat Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser in einem Gastkommentar für die Wochenzeitung „Die Furche“ (30. September) betont. Um jedoch zu wissen, wie das praktisch umzusetzen sei, brauche es dringend rechtliche Rahmenbedingungen für den assistierten Suizid. Im vergangenen Dezember hatte der Verfassungsgerichtshof dessen kategorisches Verbot aufgehoben. Liegt bis zum Ende des Jahres kein entsprechendes Gesetz vor, sei ab dann jede Form der Suizidbeihilfe erlaubt, moniert Moser. Sie fordert daher wiederholt eine rasche Gesetzesvorlage ein, um eine ausreichende Begutachtungszeit zu gewährleisten.

In die Debatte wolle die Diakonie jedenfalls ein „Plädoyer für eine Beschränkung des assistierten Suizids auf Menschen mit unheilbaren Erkrankungen, deren Lebensende absehbar ist“, einbringen. Auch in diesen Fällen dürfe der assistierte Suizid aber „nicht zum Normalfall werden“. Diakonie und Evangelische Kirche hatten bereits eine Straffreiheit in „dramatischen Einzelfällen“ vorgeschlagen.

Moser fordert zudem ein Schutzgesetz, das vor Missbrauch schützen soll sowie freie Willensbildung und Gewissensfreiheit für Betroffene und Rechtssicherheit für assistierende Personen gewährleistet. Um Menschen am Lebensende eine „signifikante Option“ zu bieten brauche es einen Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativversorgung und den Ausbau von Beratungsangeboten durch interdisziplinäre Teams. Ein Gutachten, das zur Inanspruchnahme des assistierten Suizids berechtigt, sei von anderen Personen auszustellen als den beratenden.

Den ganzen Text finden Sie hier:
www.furche.at

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