Krömer: Karfreitag ohne gemeinsame Abendmahlsfeier „schmerzlich“

 
von Evangelischer Pressedienst
Die Feier des Abendmahls an den Feiertagen der Karwoche und zu Ostern sei "essentiell", so Synodenpräsident Peter Krömer. Foto: pixabay
Die Feier des Abendmahls an den Feiertagen der Karwoche und zu Ostern sei "essentiell", so Synodenpräsident Peter Krömer. Foto: pixabay

Covid-19-Maßnahmen greifen in Religionsfreiheit ein

St. Pölten (epdÖ) – Dass heuer insbesondere zu den Osterfeiertagen in den Evangelischen Kirchen keine Gottesdienste mit gemeinsamem Abendmahl gefeiert werden können, ist für Synodenpräsident Peter Krömer ein „schmerzlicher Verlust“. Denn, so Krömer, die gesetzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie greifen in die Religionsfreiheit der Evangelischen Kirchen „massiver“ ein als bei anderen Kirchen, „wenngleich die Eingriffe im Großen und Ganzen grundrechtlich erlaubt sind“. Der Grund dafür liege im unterschiedlichen Verständnis von Gottesdiensten insbesondere am Karfreitag und im Selbstverständnis der Kirchen. Anders als bei Kirchen, wo „gewissermaßen die Feier der Messe des Priesters alleine“ letztlich genüge, seien nach evangelischem Verständnis Gottesdienste „die Versammlung von Gläubigen an einen Ort, um gemeinsam auf die Verkündigung des Wortes Gottes in Predigt und Sakrament zu hören und mit Gott durch Gebet und Lobgesang, ja mit unserem ganzen Leben, zu reden und ihm zu antworten“, betont Krömer im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst. Erstmals seit 1781 – als Joseph II. das Toleranzpatent erlassen hatte – können „Evangelische an den für sie wichtigen zentralen Feiertagen, Gründonnerstagabend, Karfreitag und Ostersonntag, gemeinsam in Versammlungen vor Ort keine Gottesdienste feiern“. Außerdem sei die Feier des Heiligen Abendmahls für die Gottesdienste an diesen Feiertagen „essentiell“. Die vielfältigen Initiativen, Gottesdienste in Rundfunk und Internet zu übertragen, begrüßt Krömer, trotzdem fehle die „gottesdienstliche Versammlung vor Ort“ und die gemeinsame Feier des Abendmahls.

Der Synodenpräsident kommt dabei auch auf die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes hinsichtlich der Aufhebung des Karfreitags als Feiertag für Evangelische und Altkatholiken zu sprechen. Diese Entscheidung dürfe nicht Anlass sein, „in Sachen Karfreitag wieder zur Tagesordnung zurückzukehren“, sagt Krömer und kündigt weitere rechtliche Schritte nach der Covid-19-Pandemie an.

„Die Beschränkungen durch die Pandemie werden uns länger bleiben“, ist Krömer überzeugt, „wir müssen vermehrt als Evangelische auch wiederum lernen, alleine und im kleinen gemeinsamen Kreis Gottes Wort zu lesen, aufeinander zu hören und zu beten, allenfalls auch das Sakrament des Heiligen Abendmahls zu feiern“. Die von Bischof Michael Chalupka an alle evangelischen Haushalte übermittelten Konzepte von Hausandachten seien hier ein wichtiger „erster Schritt“ dazu.

Ausdrücklich dankt der Synodenpräsident in diesem Zusammenhang auch „allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Pfarrgemeinden, Werken, Einrichtungen, evangelisch kirchlichen Vereinen und der Diakonie für die vielfältige Arbeit in dieser schwierigen Zeit“. Durch die vielfältigen Dienste werde „ein besonderes Zeugnis des Glaubens in der Öffentlichkeit“ gegeben. Krömer abschließend: „In der derzeitigen Situation sollen wir Evangelische für die Eindämmung der Pandemie, für die Obrigkeit, für die Ärzte, Gesundheits- und Pflegepersonal, für die Kranken, Alten und Alleinstehenden in besonderer Weise beten, auch, dass unsere Pfarrgemeinden und Kirchen an dieser Krise geistlich wachsen.“

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