Kirchenbeitrag: Kirchen begrüßen neue Absetzbarkeitsgrenze
Ab 2024 sind 600 statt bisher 400 Euro steuerlich absetzbar – Bischof Chalupka: Kirchen als Motor des Ausgleichs und des konstruktiven Zusammenwirkens
Wien (epdÖ) – Die Evangelische und die Römisch-katholische Kirche begrüßen die bessere steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags. Der Nationalrat hatte am Mittwoch, 28. Februar, die Absetzbarkeitsgrenze von 400 auf 600 Euro angehoben. „Wir freuen uns über die Erhöhung der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags, weil sie die Wertschätzung gegenüber Mitgliedern der Evangelischen Kirche ausdrückt, die ihrerseits bereit sind, ihren Beitrag für das Zusammenleben zu leisten“, sagt der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka. In der erhöhten Absetzbarkeit spiegele sich „die Anerkennung durch die Bundesregierung und der hohe Wert, den Kirchen und Religionsgemeinschaften in die Gesellschaft in Österreich einbringen“, so Chalupka gegenüber dem Evangelischen Pressedienst.
Gerade in den Pfarrgemeinden sammeln sich, wie Chalupka erklärt, oft Menschen mit unterschiedlichen sozialen und bildungsmäßigen Hintergründen, die sonst keinen gemeinsamen Begegnungsort haben. Deshalb sei die Kirche neben ihrem spirituellen Auftrag auch ein „wichtiger Motor des Ausgleichs und des konstruktiven Zusammenwirkens“ von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen.
Besonders für die Evangelische Kirche, die ja über keine wesentlichen Vermögenswerte verfügt, sei es der Kirchenbeitrag, „der die Evangelische Kirche trägt und lebendig hält. Das Engagement der Evangelischen Kirche wird durch den Beitrag ihrer Mitglieder erst möglich“, unterstreicht der Bischof. Dabei seien der Evangelischen Kirche von Anfang an drei Säulen ihres Engagements besonders wichtig. „Durch Bildung, Kunst und Kultur, insbesondere auch durch die Musik, und vor allem das soziale Engagement der Diakonie wirkt die Evangelische Kirche in die Gesellschaft hinein“, sagt Chalupka, „als Minderheitenkirche will die Evangelische Kirche ihren Beitrag für das Gesamte der Gesellschaft leisten“. Durch die erhöhte Absetzbarkeit werde „auch dieser Beitrag anerkannt“.
Der römisch-katholische Bischof Benno Elbs reagierte „mit Freude und Dank“ auf den Beschluss, den er ebenfalls als „Zeichen der Anerkennung“ für das gesellschaftliche Engagement der Kirche wertet. Elbs, der in der Bischofskonferenz für Finanzen und die Caritas zuständig ist, verwies auf die zahlreichen sozialen Einrichtungen, die „nur mit Mithilfe der vielen beitragszahlenden Katholikinnen und Katholiken helfen und unterstützen“ können. Auch die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) begrüßte den Beschluss des Nationalrats: „Die Kirchenbeiträge helfen den anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften, ihren besonderen Auftrag gerade in Krisenzeiten für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum sozialen Miteinander zu leisten“, so AKV-Präsident Matthias Tschirf gegenüber Kathpress.
Die Berücksichtigung der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags erfolgt automatisch bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung, die erhöhte Grenze soll bereits für das Veranlagungsjahr 2024 anwendbar sein. Konkret profitieren davon Beitragszahlende der Evangelischen, Römisch-katholischen und Altkatholischen Kirche.