Evangelische Kirche drängt weiter auf Karfreitag als Feiertag
Gemeinsame Forderung nach neuer Regelung
Wien (epdÖ) – Aus der Evangelischen Kirche kamen in der Karwoche bzw. rund um Ostern wieder zahlreiche Stimmen, die die Forderung nach einem Karfreitag als Feiertag erneuerten. Bischof Michael Chalupka sprach sich gegenüber der „Wiener Zeitung“ einmal mehr für einen zusätzlichen Feiertag für alle am Karfreitag aus. Chalupka hielt fest, dass man die bestehenden kirchlichen Feiertage für alle behalten wolle, weil sie auch den Alltag und das Jahr strukturieren. Er trete aber für jeweils einen zusätzlichen Feiertag für alle ein, „um vor allem auch den religiösen Minderheiten in Österreich eine Gelegenheit zu geben, ihre speziellen Feiertage in Gemeinschaft begehen zu können“. Wichtig sei dabei: Der Feiertag dürfe nicht vom Urlaubskontingent abgezogen werden und müsse für alle Betroffenen gelten. „Individuelle Freizeit ist nicht dasselbe, als wenn eine ganze Gesellschaft Atem holt, und dadurch auch die Unterbrechung der Arbeit signalisiert wird“, so Chalupka.
In einem Offenen Brief hatten die evangelischen Pfarrerinnen und Pfarrer im Burgenland den Karfreitag als Feiertag gefordert. Durch Petitionen, meinungsbildende Maßnahmen oder eine Unterschrift „bitten wir alle, dieses Anliegen zu unterstützen“, heißt es darin. Die Abschaffung des Karfreitags als gesetzlichen Feiertag für evangelische, methodistische und altkatholische Christinnen und Christen sei „bis heute in schmerzlicher Erinnerung“. Der Karfreitag habe nicht nur eine zentrale Bedeutung in der Evangelischen Kirche, sondern bringe „Chancen für die Gesellschaft“. Daher wollen sich die Pfarrerinnen und Pfarrer dafür einsetzen, den Karfreitag als Feiertag für alle Österreicher:innen zu etablieren bzw. einen zusätzlichen Urlaubstag für alle zu erreichen, der auf religiöse Festtage gelegt werden kann.
Der Wiener Superintendent Matthias Geist hatte in einem Schreiben an die Wiener evangelischen Pfarrgemeinden den besonderen Stellenwert des Karfreitags hervorgehoben: Der Karfreitag habe seine Bedeutung in dieser Gesellschaft. „Daher rufen wir als Evangelische weiterhin alle politisch und gesellschaftlich Verantwortlichen dazu auf, dass dieser Tag auch auf politischer Ebene ernst genommen wird – als zeichenhafte Mahnung an uns alle“, betonte Geist. „Es ist und bleibt wichtig, diesen Tag im Sinne eines Gedenkens an Leid und Ohnmacht unserer Zeit aufrechtzuerhalten“, so der Superintendent.
„Es ist nach wie vor eine offene Wunde“, sagte der steirische Superintendentialkurator Michael Axmann in der „Kleinen Zeitung“, „wir kommen nicht zur Ruhe, wir werden immer wieder darauf angesprochen.“ Darüber hinaus kündigte der Kärntner Superintendent Manfred Sauer ebenfalls in der „Kleinen Zeitung“ an, in der Frage im heurigen Wahljahr „nichts unversucht“ zu lassen. „Wir kämpfen kräftig weiter für den Feiertag, nicht nur für Protestanten, sondern für alle Christen“, bekräftigte Sauer.
In der Feiertags-Debatte hatte sich auf Anfrage der „Wiener Zeitung“ auch seitens der römisch-katholischen Kirche der Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, Peter Schipka, zu Wort gemeldet und sich gegen eine Umwandlung von allgemeinen Feiertagen in persönliche Feiertage ausgesprochen. „Arbeitsfreie Feiertage haben wie die Sonntage im Allgemeinen einen hohen religiösen, sozialen und kulturellen Wert für die Gesellschaft und jeden einzelnen Menschen in ihr“, sagte Schipka. „Eine Umwandlung von allgemeinen Feiertagen in persönliche Feiertage würde einen Verlust dieser für das Zusammenleben wichtigen gemeinsamen freien Zeit bedeuten und käme daher einem Etikettenschwindel gleich“, unterstrich Schipka.
Vor fünf Jahren war der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag von der damaligen türkis-blauen Regierung nach einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs aufgehoben worden. Bis dahin war der Karfreitag für die Angehörigen der protestantischen Kirchen sowie der Alt-Katholiken ein gesetzlich anerkannter Feiertag. Aktuell können Arbeitnehmer:innen lediglich einen „Persönlichen Feiertag“ beantragen, der allerdings aus dem Urlaubskontingent genommen werden muss.