Diakoniepreis 2015 der Evangelischen Kirche A. u. H.B.

Jetzt Projekte einreichen!

 
von Martina Schomaker
Eine grafische Figur hält einen Pokal hoch.
Der Diakoniepreis 2015 ist ausgeschrieben.

Die Evangelische Kirche A. u. H. B. in Österreich lädt ihre Pfarrgemeinden und die Einrichtungen und Initiativen der Diakonie Österreich ein, Projekte für den Diakoniepreis einzureichen.

Die Vergabe des Diakoniepreises soll:

▪ Einsicht in das Diakonische Engagement unserer Gemeinden, Institutionen und diakonischen Unternehmen vermitteln.

▪ Die Kreativität und den Mut stärken, soziale Probleme mit innovativen Konzepten zu bearbeiten.

▪ Die Aussage der Generalsynode: „Kirche ist wesentlich diakonisch“ noch tiefer im Leben der Kirche verankern.

1. Die Evangelische Kirche A. u. H. B. fördert durch die Auslobung eines Diakoniepreises die Diakonische Arbeit von Kirche und Diakonie.

2. Der Diakoniepreis 2015 wird in der Höhe von €10.000 vergeben.

3. Für die Zuerkennung dieses Preises sind ausschlaggebend:

a) das im Projekt sichtbare Innovationspotential

b) die Einbettung des Projektes in die Sozialstrukturen vor Ort

c) die gestaltete Kommunikation mit den kirchlichen und öffentlichen Partnern

d) die Nachhaltigkeit des Projektes

4. Die Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen ist erwünscht.

(Sollte sie aus projektbezogenen Gründen nicht möglich sein, ist das im Antrag zu begründen.)

5. Besondere Beachtung werden Projekte finden, die in Zusammenhang mit dem "Jahr der Bildung" 2015 vorbereitet und durchgeführt werden.

7. Der Antrag erfolgt mittels Antragsformular unter

6. Teilnahmeberechtigt sind Pfarrgemeinden, Werke, Vereine und Initiativen und diakonische Unternehmen im Rahmen der Evangelischen Kirche A. u. H. B. in Österreich und der Diakonie Österreich.www.evang.at/diakoniepreis

Mögliche Anlagen sollen zehn Seiten nicht überschreiten.

8. Die Unterlagen müssen in sechsfacher Ausfertigung bis 18. September 2015 beim

eingereicht sein.

9. Die Jury, die den Preis vergibt, besteht aus dem Vorsitzenden des Evangelischen Oberkirchenrates A. u. H. B., dem Vorsitzenden der Kommission für Diakonie und soziale Fragen der Generalsynode, einem Vertreter der Diakonie Österreich sowie den von der Kommission für Diakonie und soziale Fragen berufenen Vertreter/innen aus dem Bereich des Gesundheits- bzw. des Sozialwesens und der Publizistik.

10. Die Entscheidung der Jury muss nicht begründet werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11. Die finanzielle Abwicklung wird vom Wirtschaftsprüfer der Evangelischen Kirche A. u. H. B. in Österreich geprüft.

Viel Erfolg allen Teilnehmenden!

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