Diakonie: „Lohn statt Taschengeld“ für Behinderte muss zur Regel werden

 
von Evangelischer Pressedienst

Neue Förderrichtlinie „Inklusive Arbeit“ für Moser „guter erster Schritt“, dem weitere folgen müssen

Wien (epdÖ) – Als „guten ersten Schritt“ bezeichnete Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser in einer Aussendung vom 17. Juli die vom Sozialministerium erlassene Förderrichtlinie „Inklusive Arbeit“ des Bundes. Durch die Förderrichtlinie soll künftig eine faire Entlohnung für Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt sichergestellt werden.

Moser sieht die Förderrichtlinie als einen Schritt „hin zu einem regulär anerkannten und fair bezahlten Arbeitsverhältnis“. Allerdings müssten laut der Diakonie-Direktorin diesem ersten Schritt weitere folgen. Konkret dürfe die Finanzierung eines inklusiven Arbeitsmarktes nicht nur über zeitlich beschränkte Projekte organisiert bleiben. Außerdem sollten Betroffene im Zuge ihrer Anstellung nicht den Anspruch auf dringend benötigte Sozial- und Gesundheitsleistungen wie beispielsweise für Pflege verlieren. Erforderlich sei eine Kombination aus Lohn und Sozialleistungen. Dabei sollten die benötigten Unterstützungsleistungen aus dem Inklusionsfonds finanziert werden.

„Lohn statt Taschengeld muss zur Regel werden“, betonte Moser. Darüber hinaus müsse auch die Arbeit von Menschen in Werkstätten als Arbeit anerkannt werden. Wichtig sei nun, dass entsprechende Projekte umgesetzt und evaluiert werden und „für die Zukunft ein Inklusionsfonds eingerichtet wird“, so Moser.

Die am 15. Juli veröffentlichte Förderrichtlinie zielt darauf ab, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt zu fördern. Bis 2026 sollen insgesamt 54 Millionen für Projekte zur Verfügung gestellt werden, die Menschen mit einem hohen oder sehr hohen Unterstützungsbedarf den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Davon steuern die Bundesländer ein Drittel der Summe bei. Voraussetzung für die Förderung ist nach Angaben des Sozialministeriums eine kollektivvertragliche Entlohnung und das Vorhandensein von Arbeitsverträgen. Überdies muss die Person vollumfänglich sozialversichert sein.

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