Assistierter Suizid: Diakonie vermisst Gesetzesvorschläge

 
von Evangelischer Pressedienst

Moser: „Massives demokratiepolitisches Versäumnis“ – Gesetz bis Jahresende nötig – Alle Parteien in der Pflicht

Wien (epdÖ) – Als „massives demokratiepolitisches Versäumnis“ sieht Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser die Tatsache, dass bis dato keine Gesetzesvorschläge zur Neuregelung des assistierten Suizids vorliegen. „In dieser gesellschaftspolitisch heiklen und ethisch schwierigen Frage ist eine angemessene Begutachtung von Gesetzesvorschlägen essentiell“, so Moser in einer Aussendung. Spätestens Ende nächster Woche müsse ein Vorschlag zur Begutachtung vorliegen, um bis Jahresende eine gesetzliche Regelung zu haben. Im vergangenen Dezember hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschieden, dass das Verbot jeglicher Art der Hilfe zur Selbsttötung in § 78 StGB verfassungswidrig sei. Beschließt das Parlament bis dahin keine Neuregelung, ist ab 1. Jänner 2022 jede Form der Beihilfe zum Suizid straffrei.

In der Pflicht sieht Moser nicht nur die Regierung, sondern die Parteien und den Nationalrat insgesamt. „Gesetzesvorschläge können von allen Parteien und auch überfraktionell von Abgeordneten eingebracht werden“, verweist Moser auf Deutschland, wo der assistierte Suizid ebenfalls neu geregelt werden muss. Dort lägen neben einem Diskussionsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zwei interfraktionelle Gesetzesentwürfe und ein Gesetzesentwurf zweier grüner Abgeordneten vor.

„Wenn innerhalb der nächsten zehn Tage ein Vorschlag vorliegt, bleiben ohnedies nur vier Wochen Zeit zur Begutachtung – und das in einer sensiblen Frage, in der andere Länder acht Wochen Begutachtungszeit vorsehen. Aber wenigstens diese vier Wochen müssen sichergestellt werden“, fordert Moser.

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