Bischof Chalupka: Aufhebung des Kopftuchverbots richtungsweisend

 
von Evangelischer Pressedienst

Verbot beseitige nicht Konflikte an Schulen, sondern trage sie hinein

Wien (epdÖ) – Die Evangelische Kirche begrüßt die Aufhebung des Kopftuchverbots durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Freitag, 11. Dezember. „Mit der Aufhebung des Kopftuchverbots in Schulen hat der VfGH heute ein richtungsweisendes Urteil gesprochen. Die Evangelische Kirche und die Kirchen überhaupt waren ja sehr kritisch gegen dieses Kopftuchverbot“, sagte der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka in einer Stellungnahme gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Besonders bemerkenswert sei die Begründung, in der der VfGH neben der Diskriminierung einer Religion auch darauf abgestellt habe, „dass genau dieses Verbot ja nicht Spannungen und Konflikte in der Schule beseitigt, sondern sie hinein trägt. Das Kopftuchverbot war diskriminierend und in populistischer Absicht verfasst.“

Die Evangelische Kirche hatte sich im Vorfeld mehrfach gegen ein Kopftuchverbot für Schülerinnen ausgesprochen. So hatte der damalige Bischof Michael Bünker Anfang 2019 gemeint, es gehe in den Bestrebungen der Regierung „um kulturelle Homogenität, die es nie gegeben hat“. 2017 hielt der Oberkirchenrat die Debatte für „unnötig und dem gesellschaftlichen Klima abträglich“.

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