Vier von fünf Asyl-Aberkennungsverfahren fehlerhaft
Diakonie-Direktorin Moser: Ergebnisse „skandalös“
Wien (epdÖ) – 79 Prozent der Asyl-Aberkennungsverfahren durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sind fehlerhaft. Das hat eine Untersuchung ergeben, die die Allianz „Menschen.Würde.Österreich“ am Mittwoch, 21. Oktober, veröffentlicht hat. In einer Reaktion darauf bezeichnete die Direktorin der Diakonie Österreich, Maria Katharina Moser, die Ergebnisse als „skandalös“. 841 Fälle seien vom Bundesverwaltungsgericht seit Jänner 2019 überprüft worden, hatte „Menschen.Würde.Österreich“ berichtet.
„Stellen Sie sich vor, Sie haben drei Jahre gewartet, bis Sie Asyl bekommen haben. Endlich konnten Sie sich sicher fühlen und ein Leben in Österreich aufbauen. Sie haben Deutsch gelernt, eine Wohnung gefunden, einen Job und Freunde. Und dann wird ein Aberkennungsverfahren eingeleitet. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass die Aberkennung nach Überprüfung durch das Gericht als rechtswidrig erkannt und aufgehoben wird. Aber der seelische Schaden ist bereits angerichtet“, so Moser. Die Betroffenen müssten während der Berufung gegen den Aberkennungsbescheid in extremer Unsicherheit leben. Das sei „nicht nur unmenschlich, unsinnig, teuer, das behindert auch die Integrationsbemühungen und bedeutet noch längere Trennung von der Familie, die während dieser Zeit nicht nachkommen kann“.
Angesichts der vorliegenden Zahlen sieht sich die Diakonie in ihrem Ruf nach einer Beibehaltung der unabhängigen Asylrechtsberatung bekräftigt. Diese soll bekanntlich ab Jänner 2021 durch eine staatliche „Bundesbetreuungsagentur“ (BBU) ersetzt werden. Für die Aufrechterhaltung der Rechtsberatung durch die Diakonie sei man auf Spenden angewiesen, so Moser.
Diakonie Flüchtlingsdienst
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