Diakonie und Kirche: Unabhängige Rechtsberatung im Asylverfahren absichern
Bitte um Spenden, um Weiterführung zu ermöglichen – Unabhängige Beratung für KlientInnen, die sonst ohne Beratung bleiben würden
Wien (epdÖ) – In einer gemeinsamen Stellungnahme zu den Vorbereitungen für die Asyl-Rechtsberatung in der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU), die im Jänner starten soll, haben Evangelische Kirche und Diakonie angekündigt, weiterhin unabhängige Rechtsberatung anbieten zu wollen. „Leider konnte die fragwürdige Verstaatlichung der Rechtsberatung nicht verhindert werden“, so Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser in der Aussendung vom Freitag, 3. Juli. „Auch wenn durch Gespräche mit dem Justizministerium in einigen wichtigen Punkten Verbesserungen für die KlientInnen im Vergleich zum Ursprungs-Konzept erreicht wurden, ist eine unabhängige und klientenzentrierte Beratung weiterhin unabdingbar.“
Die Evangelische Kirche werde die Weiterführung der unabhängigen Asylrechtsberatung durch die Diakonie finanziell unterstützen, heißt es weiter. Dafür beträchtliche Mittel in die Hand zu nehmen, sei der Kirche wichtig, „weil nahezu alle evangelischen Pfarrgemeinden in Österreich Geflüchtete unterstützen, manche Geflüchtete sind auch Gemeindemitglieder geworden“, betont der Bischof der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich, Michael Chalupka. „Für ihr Engagement brauchen die Pfarrgemeinden den Rückgriff auf die Rechtsberatung durch die Diakonie. Gleichwohl wissen wir, dass die Kräfte und Finanzen einer kleinen Minderheitenkirche nicht ausreichen. Deshalb appellieren wir an Menschen, denen die Menschenrechte ein Anliegen sind, und bitten um Spenden.“
Im Fokus der unabhängigen Rechtsberatung stünden zum einen menschenrechtlich besonders relevante Präzedenzfälle, zum anderen sollen Klientinnen und Klienten beraten werden, die sonst keinen Zugang zu Beratung haben.
Es sei davon auszugehen, dass die BBU als staatliche Agentur einen sehr eng gesteckten Auftrag haben wird, erklärt Christoph Riedl, Asyl-Experte der Diakonie Österreich: „Sie wird nur jene Rechtsberatungsleistungen erbringen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Alle darüber hinausgehenden rechtlichen Beratungen und Interventionen wie z.B. Rechtsberatung in der Schubhaft oder Verfahrenshilfe für den Gang zu einem Höchstgericht werden nicht übernommen. Für einige Fragestellungen im Asylrecht, die für viele Klienten überlebenswichtig sind, werden weder die Bedingungen, noch der gesetzliche Auftrag, unter denen die Asylrechtsberatung in der BBU vorgesehen ist, ausreichen“, so Riedl. Die Diakonie habe einen menschenrechtlichen Auftrag und sehe es als ihre Pflicht, stets die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte zu fordern. „Diesen Auftrag hat die BBU nicht“, unterstreicht Diakonie-Direktorin Moser.
Weitere Spenden dringend gebraucht
Für den Aufbau eines österreichweiten Netzwerks von unabhängigen Beratungsstellen bittet die Diakonie um Spenden:
Spendenkonto: Diakonie Flüchtlingsdienst gem. GmbH | Erste Bank
IBAN: AT97 2011 1287 2204 5678
BIC: GIBAATWWXXX
Spendenzweck: Unabhängige Rechtsberatung Hilfsfonds
Alles dazu online hier: fluechtlingsdienst.diakonie.at