Karfreitag: Feiertags-Anmeldung noch bis 10. Jänner möglich
von Evangelischer Pressedienst
ArbeitehmerInnen müssen persönlichen Feiertag drei Monate vorher bekanntgeben
Wien (epdÖ) – Noch bis Freitag, 10. Jänner, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, den diesjährigen Karfreitag bei ihrem Arbeitgeber als persönlichen Feiertag anzumelden. Auf Grund der Neuregelung durch die ehemalige Regierung im Februar 2019 gilt der Karfreitag für Evangelische und Altkatholiken nicht mehr als gesetzlicher Feiertag. Wer den Karfreitag weiterhin als solchen begehen will, muss dazu einen Tag aus dem bestehenden Urlaubskontingent heranziehen und die Entscheidung drei Monate vor dem jeweiligen Termin – heuer also am 10. Jänner für den 10. April – bekanntgegeben.