Was passiert während des Hochzeitsgottesdienstes – und wer kann eigentlich kirchlich heiraten?
Der erste Schritt - Anmelden und Termin vereinbaren: Der erste Schritt zur kirchlichen Hochzeit ist meist der Griff zum Telefon für den Anruf im Gemeindebüro Ihrer Kirchengemeinde. Je früher Sie Kontakt aufnehmen und sich anmelden, desto besser. Gerade auch, was Ihren Terminwunsch für die Hochzeit betrifft. Bitte legen Sie sich ein bis zwei Ausweichtermine zurecht und sprechen Sie diese im Vorfeld mit allen Beteiligten ab, für den Fall, dass Ihr Wunschtermin nicht möglich sein sollte. Sprechen Sie die Pfarrerin oder den Pfarrer Ihrer Gemeinde bitte auch rechtzeitig darauf an, wenn Sie in einer Kirche heiraten wollen, die nicht in Ihrem Wohnort liegt. - Hier finden Sie auf einen Blick alle Evangelischen Pfarrgemeinden A.B. in Wien
Beim ersten Kontakt mit der Kirchengemeinde werden oft schon vorab organisatorische Fragen geklärt:
- Wann soll Ihre kirchliche Hochzeit stattfinden? Gibt es Alternativen zu Ihrem Wunschtermin?
- Was ist zu beachten, wenn eine Partnerin oder ein Partner nicht der evangelischen Kirche angehört?
- Wovon können Sie sich bei der Auswahl des biblischen Segensspruchs inspirieren lassen und wo erhalten Sie Anregungen?
- Bestehen Wünsche zur musikalischen Gestaltung? Wo finden Sie Anregungen zur Liedauswahl?
Notwendige Formulare? Die standesamtliche Trauung oder die Eintragung der Lebenspartnerschaft muss der kirchlichen Hochzeit vorausgehen. Wenn beides am selben Tag geplant ist, bringen Sie bitte die Urkunde vom Standesamt zur kirchlichen Hochzeit mit.
Das perönliche Gespräch vorweg mit dem Pfarrer/ der Pfarrerin: Das persönliche Gespräch vorweg dient im Wesentlichen dazu, den Hochzeitsgottesdienst mit seinen liturgischen Elementen zu besprechen. Gemeinsam legen Sie den Ablauf fest und klären damit verbundene Fragen:
- Welche Form des Eheversprechens möchten Sie auswählen?
- Wollen Sie zum Ehesegen lieber knien oder stehen?
- Haben Sie sich bereits für einen biblischen Segensspruch entschieden?
- Gibt es ein Symbol oder ein Bild, das für Ihr Kennenlernen oder Ihr gemeinsames Leben steht?
- Sollen Freund*innen, Kinder oder andere Verwandte am Gottesdienst beteiligt werden?
Der Hochzeitsgottesdienst – ein beispielhafter Ablauf:
I. EINZUG Nach einer kurzen Begrüßung vor der Kirche zieht das Brautpaar gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer in die geschmückte Kirche ein. Die Hochzeitsgemeinde, die schon in der Kirche versammelt ist, erhebt sich von den Plätzen.
II. BEGRÜSSUNG UND ANSPRACHE Sobald die festliche Musik zum Einzug verklungen ist, folgt die Begrüßung. Nach einem gemeinsam gesungenen Lied und einem Gebet wird die Ansprache gehalten. Eine wichtige Rolle spielt darin der von dem Brautpaar ausgewählte Segensspruch aus der Bibel.
III. LESUNG UND EHEVERSPRECHEN In der anschließenden Lesung werden biblische Texte über die Liebe vorgetragen. Nun richtet die Pfarrerin oder der Pfarrer die Ehefrage an das Paar. Braut und Bräutigam geben sich ihr Eheversprechen. Dazu erheben sie und die Gemeinde sich von den Plätzen.
IV. RINGTAUSCH Das frisch vermählte Paar tauscht nun die Ringe.
V. SEGEN Im Anschluss an das Ja-Wort wird der Bund, den Braut und Bräutigam eingegangen sind, gesegnet. Der Segen ist das zentrale Element der kirchlichen Hochzeit, er stellt die Ehe unter Gottes Schutz und Geleit.
VI. FÜRBITTENGEBET Es folgt das Fürbittengebet, bei dem Hochzeitsgäste mitwirken können. Falls gewünscht, wird dem Paar am Ende des Hochzeitgottesdienstes eine Bibel als Geschenk der Gemeinde überreicht.
VII. SEGEN FÜR DIE GEMEINDE Zum Schluss empfängt die ganze Festgemeinde den Segen.
VIII. AUSZUG Begleitet von festlicher Musik erfolgt der Auszug aus der Kirche, bei dem das Brautpaar voranschreitet. Anschließend nimmt das Paar die Glückwünsche der Gäste entgegen.
Kann man während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen? So verständlich der Wunsch auch ist: Im Vordergrund sollte immer der Gottesdienst, nicht das Fotografieren stehen. Bitte besprechen Sie daher vorab mit Ihrer Pfarrerin / Ihrem Pfarrer, ob in diesem Gottesdienst fotografiert bzw. gefilmt werden soll und wenn ja, an welchen Stellen.
Können wir als Brautpaar selbst bestimmen, wofür die Kollekte verwendet wird? In vielen Gemeinden ist dies möglich. Bitte besprechen Sie dies mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Gemeinde.
Wer kann eigentlich kirchlich heiraten und wie viel kostet das? Weitere Fragen und Antworten
Wer kann kirchlich heiraten? Der evangelische Segnungsgottesdienst zur Eheschließung ist immer dann möglich, wenn mindestens eine*r der Partner*innen der evangelischen Kirche angehört. Voraussetzung für eine kirchliche Hochzeit ist die vorherige standesamtliche Eheschließung oder die Eintragung der Lebenspartnerschaft.
Das gilt natürlich auch für gleichgeschlechtliche Ehen oder Partnerschaften (Details: www.evang-wien.at/ehe-fuer-alle).
Kann man auch nach einer Scheidung wieder kirchlich heiraten? Die kirchliche Hochzeit ist auch dann möglich, wenn eine frühere Ehe bei einem oder beiden Partner*innen geschieden oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde. Dahinter steht der Wunsch, Menschen in den wichtigen Momenten ihres Lebens vorbehaltlos zu begleiten, und die Überzeugung, dass die Kraft des Segens auch für den Neuanfang gilt.
Kann ein Brautpaar auch kirchlich heiraten, wenn beide aus der Kirche ausgetreten sind? In diesem Fall ist eine kirchliche Hochzeit nicht möglich. Die Heirat kann jedoch der Anlass sein, wieder in die Kirche einzutreten. Nähere Informationen erhalten Sie in jedem Gemeindebüro der evangelischen Kirche. - Hier finden Sie auf einen Blick alle Evangelische Pfarrgemeinden A.B. in Wien
Was ist, wenn ein Partner evangelisch und der andere katholisch ist? Gehört bei einer kirchlichen Hochzeit eine Partnerin oder ein Partner der römisch-katholischen Kirche an, so kann der Gottesdienst auch als evangelische Hochzeit unter Mitwirkung des katholischen Pfarrers gefeiert werden – oder umgekehrt. Eine solche Hochzeit ist ein besonderes Zeichen des gegenseitigen Respekts in Glaubensfragen. - Bitte beachten Sie: Seitens der katholischen Kirche ist für eine Trauung in einer katholischen Kirche oder für eine ökumenische Hochzeit ein Ehevorbereitungsseminar verpflichtend. Für „evangelisch-katholische“ Paare gibt es darum einen eintägigen Impulstag, der für Sie als Paar eine „Aus-Zeit“ während der spannenden Vorbereitungen auf Ihre „Hoch-Zeit“ sein soll.
Und wenn einer der Partner einer anderen Religionsgemeinschaft angehört? Gehört einer der Partner einer anderen Religionsgemeinschaft an, so kann auch dann eine evangelische Hochzeit gefeiert werden, sofern beide Partner dies wünschen und offen für christliche Werte sind.
Was ist, wenn Braut oder Bräutigam nicht getauft ist? Die Vorbereitungen zu einer kirchlichen Hochzeit sind eine gute Gelegenheit für Brautpaare, über die gemeinsamen Glaubens- und Wertevorstellungen zu reden. Möglicherweise löst dies bei dem nicht getauften Partner / der nicht getauften Partnerin den Wunsch aus, Mitglied der Kirche zu werden. Die Taufe ist auch im Erwachsenenalter jederzeit möglich.
Kann man sich die Kirche selbst aussuchen? Die Kirchengemeinde des Hauptwohnsitzes ist der Ort, an dem das kirchliche Leben stattfindet und an dem Sie selbst aktiv werden können – z. B. den Kirchenvorstand wählen können. Hier entsteht Verbundenheit. Als Zeichen dieser Verbundenheit sollte die kirchliche Hochzeit möglichst in Ihrer Kirchengemeinde stattfinden.
Was ist, wenn wir doch in einer auswärtigen Kirche heiraten wollen? Soll der Gottesdienst in einer anderen Kirchengemeinde stattfinden, benötigen Sie die Zustimmung der Pfarrerin oder des Pfarrers Ihrer Wohnortgemeinde und des Pfarrers oder der Pfarrerin der gewünschten Kirchengemeinde. Alle weiteren Absprachen laufen dann über die Kirchengemeinde, in der Ihre kirchliche Hochzeit geschehen soll.
Was ist, wenn wir als Paar verschiedenen Kirchengemeinden angehören? Dann können Sie frei entscheiden, in welcher dieser beiden Gemeinden Ihre kirchliche Hochzeit stattfinden soll.
Welche Pfarrerin / welcher Pfarrer ist für die kirchliche Hochzeit zuständig? Normalerweise leitet die Pfarrerin oder der Pfarrer Ihrer Kirchengemeinde am Wohnort den Hochzeitsgottesdienst. Wenn bereits ein gutes Vertrauensverhältnis zu einer Pfarrerin / einem Pfarrer besteht oder falls die Hochzeit in einer anderen Gemeinde stattfinden soll, sind andere Regelungen möglich. Bitte sprechen Sie frühzeitig mit der Pfarrerin / dem Pfarrer Ihrer Kirchengemeinde darüber.
Was kostet eine kirchliche Hochzeit? Die kirchliche Hochzeit in der Kirchengemeinde Ihres Wohnortes (Hauptwohnort) ist grundsätzlich kostenfrei. Lediglich die Kosten für besondere Wünsche, die über das Angebot der Gemeinde hinausgehen, werden üblicherweise von den Hochzeitspaaren getragen (z. B. besonderer Blumenschmuck, besondere Musik).
Was kostet eine kirchliche Hochzeit, wenn wir nicht in unserer Wohnortgemeinde heiraten wollen? Dann können gegebenenfalls zusätzliche Kosten entstehen. Bitte informieren Sie sich vor Ort darüber.