Religionsunterricht
Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. (SCHOG §2/1; Schulorganisationsgesetz)
Der evangelische Religionsunterricht trägt dazu bei, diese Bildungsaufgabe zu erfüllen. Er wird im Zusammenwirken von Evangelischer Kirche und Österreichischem Staat gestaltet.
Religionsunterrichtsgesetz
Bundesgesetz vom 13. Juli 1949, betreffend den Religionsunterricht in der Schule (Religionsunterrichtsgesetz).
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009217&ShowPrintPreview=True
Religionsunterrichtsordnung 2008
Die Religionsunterrichtsordnung 2008 finden Sie am Ende dieser Seite als PDF
Schulbuchlisten 2021/22
Hier finden Sie die Schulbuchlisten des Bundesministeriums für Familien und Jugend und die Informationen zu den Lehrerexemplaren: https://www.schulbuchaktion.at/schulbuchlisten.html
Rechtsgrundlagen für evangelische ReligionslehrerInnen
Folgende Unterlagen finden Sie am Ende dieser Seite als PDF hinterlegt:
- Rundschreiben Nr. 5/2021 und Anhang A und B
- Vereinbarung KonfirmandInnenunterricht
- Vereinbarung Methodistenkirche
Hier finden Sie die pdf-Dateien:
religionsunterrichtsordnung_2008.pdf rs_5_2021.pdf anhang_a_.pdf anhang_b_.pdf vereinbarung_konfirmandinnenunterricht.pdf vereinbarung_methodistenkirche_mit_evkirche.pdf