Diakonie kritisiert Mängel beim Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung
Moser: „Meilenweit entfernt“ vom Ziel eines Sterbens in Würde für alle
Wien (epdÖ) – Die Diakonie ortet grobe Mängel beim Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung und fordert, dass eine würdevolle Begleitung beim Sterben für alle Menschen gleich zugänglich sein muss. Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser wies in einer Aussendung am Montag, 28. Oktober, auf das vom Nationalrat 2022 beschlossene „Hospiz- und Palliativfondsgesetz“ hin. Eine neue Regelfinanzierung solle demnach ein Sterben in Würde für alle ermöglichen. „Von diesem Ziel sind wir meilenweit entfernt“, kritisierte Moser. Zwar habe der Ausbau spezialisierter Angebote wie stationäre Hospize und Tageshospize „Gott sei Dank“ Fahrt aufgenommen, doch: „Diese Angebote erreichen 80 Prozent der Menschen, die Hospiz- und Palliativversorgung brauchen, nicht.“
Nur der kleinere Teil der Menschen brauche am Lebensende Betreuung in einem Hospiz oder auf einer Palliativstation. Der Großteil der Menschen verbringe die letzte Lebensphase in einem Alten- und Pflegeheim, auf einer normalen Station im Krankenhaus oder zu Hause. „Angebote wie ehrenamtliche Hospizteams, schmerzfreies Sterben im Pflegeheim oder in der mobilen Betreuung zu Hause werden sträflich vernachlässigt“, so Moser. Derzeit stünden für diese Angebote nur sehr geringe Mittel zur Verfügung. „Für den Ausbau der so genannten Grundversorgung bleiben bildlich gesprochen nur die Krümel, die unter den Tisch fallen.“
Forderung nach Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativleistungen
Auch der Wohnort mache einen Unterschied bei der Hospizversorgung, kritisierte die Diakonie-Direktorin weiter. Das aktuelle Finanzierungsmodell führe zu großen regionalen Unterschieden. Der Bund stellt Mittel zur Verfügung, die aber nur genutzt werden können, wenn ein Bundesland den gleichen Betrag investiert. Ein weiteres Drittel komme dann von der Sozialversicherung.
Moser forderte einen Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativleistungen unabhängig von Wohnort, Sterbeort, Alter und Erkrankung. „Es muss sichergestellt werden, dass eine würdevolle Begleitung in der letzten Lebensphase für alle Menschen verfügbar ist“, mahnte Moser. „Menschen brauchen am Ende des Lebens die gleiche Zuwendung und qualifizierte Versorgung. Egal, in welchem Bundesland und egal, an welchem Lebens- bzw. Sterbeort.“ Darauf müsse der Fokus bis zum Vollausbau, der 2026 erreicht werden soll, gelegt werden. Nachsatz: „Das neue Gesetz ist erst dann gut, wenn es für alle Menschen gleich wirksam wird.“