Sozialhilfe: Diakonie nimmt Bund und Länder in die Pflicht

 
von Evangelischer Pressedienst

Beschwerde vor Verfassungsgerichtshof

Wien (epdÖ) – Eine österreichweite Sanierung des Sozialhilfegesetzes hat die Diakonie gefordert. Mittlerweile würden die „katastrophalen Folgen“ der neuen Sozialhilfe sichtbar, schreibt die Diakonie in einer Aussendung vom Donnerstag, 27. August. Die Neuregelung der Mindestsicherung war unter der ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossen worden, die Umsetzung in den Bundesländern fiel unterschiedlich aus. Menschen mit humanitärem Bleiberecht, so die Diakonie, fielen etwa in Niederösterreich aus der Sozialhilfe und würden so „in eine inhumane Situation“ gedrängt. Unter den Betroffenen finden sich nach Angaben der Diakonie viele schwerkranke und nicht arbeitsfähige Personen, die keine Möglichkeit haben, einer Arbeit nachzugehen oder von Verwandten oder Freunden unterstützt zu werden. Zudem würden einige Bundesländer die so wichtigen „Hilfen in besonderen Lebenslagen“ einstellen. Damit fiele jede Unterstützung weg. Mittelfristiges Ziel müsse eine bundesweite Lösung sein, bis dahin sind aber die Bundesländer gefordert: „Die Länder haben Spielräume, zusätzliche Regelungen zu treffen. Diese müssen sie nützen“, so Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. Beschwerden lägen derzeit auch beim Verfassungsgerichtshof.

„Niemand kann wollen, dass Menschen in unserem Land ohne jede Existenzsicherung bleiben“, so Moser weiter. Männer, Frauen und Kinder hätten plötzlich keine Existenzsicherung und keine Krankenversicherung mehr. „Es gibt keine andere Alternative als das Sozialhilfe-Grundsatz-Gesetz zu sanieren.“ Da die Betroffenen aber sofort Geld für das Nötigste brauchen, müssten in den Ländern sofort Lösungen und Auswege für Existenzgefährdete gefunden werden. Die Corona-Krise zeige die Notwendigkeit einer guten Mindestsicherung auf, da sich soziale Probleme noch verschärften.

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