Neue Regelungen für Gottesdienste seit Pfingsten

Bischof Chalupka: Lockerungen rücken Eigenverantwortung der Gemeinden ins Zentrum #Corona

 
von Evangelischer Pressedienst
Die 10-Quadratmeter-Regelung in Gottesdiensten muss auf Grund der positiven Entwicklungen nicht weiter aufrechterhalten werden. Im Bild: die evangelische Kirche in Floridsdorf. Foto: Pfarrgemeinde Floridsdorf
Die 10-Quadratmeter-Regelung in Gottesdiensten muss auf Grund der positiven Entwicklungen nicht weiter aufrechterhalten werden. Im Bild: die evangelische Kirche in Floridsdorf. Foto: Pfarrgemeinde Floridsdorf

Bischof Chalupka: Lockerungen rücken Eigenverantwortung der Gemeinden ins Zentrum

Wien (epdÖ) – Die wegen der Corona-Pandemie bestehenden Regelungen für Gottesdienste sind weiter gelockert worden. Die Empfehlung, wonach jedem Besucher und jeder Besucherin eines Gottesdiensts 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen sollten, muss angesichts der positiven Entwicklung in Österreich nicht weiter aufrechterhalten werden.

„Die gelockerten Regeln rücken jetzt stärker die Eigenverantwortung der Pfarrgemeinden ins Zentrum, das ist gut evangelisch“, sagte Chalupka gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Gottesdienst in verantworteter Weise würde möglich, es gelte aber immer noch zu bedenken, „dass gerade Menschen mit erhöhtem Risiko oder Sorge vor Ansteckung noch nicht teilnehmen möchten, können oder sollten“. Wichtig sei ihm, „dass wir die anderen Formen, Gottesdienst zu feiern, wie sie in den letzten Wochen sehr kreativ entstanden sind, wertschätzen und fortführen, um allen eine Teilnahme zu ermöglichen.“ Es müsse bewusst sein, dass unter diesen Bedingungen noch nicht die ganze Gemeinde an einem Ort ist und sein könne. Es bleibe noch eine Unsicherheit, wie eine verantwortete Form des Abendmahls gefunden werden kann. Dafür würden Richtlinien ausgearbeitet. „Wichtig ist, auf die Kraft des einen Wortes Gottes zu vertrauen. Bis wir zur gewohnten Weise der Feier kommen, braucht es sicher noch Geduld“, so Chalupka.

In seinem Schreiben an die Pfarrgemeinden vom Mittwoch, 27. Mai, spricht der Bischof seinen besonderen Dank denen aus, „die in den letzten Wochen Initiativen der Verkündigung im digitalen Raum erprobt haben“. Sie bittet er, diese Angebote auch in den nächsten Wochen weiterzuführen, zu evaluieren „und das Gute in die Zukunft mitzunehmen“.

Was bleibt, was ändert sich?

Der Mindestabstand von einem Meter für Menschen, die nicht im selben Haushalt leben, bleibt bestehen, das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ebenso. Darüber hinaus empfiehlt die Kirchenleitung weiter einen Begrüßungsdienst, um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen. Wenn möglich sei eine freiwillige Anwesenheitsliste empfehlenswert. Zurückhaltung beim Singen sei angeraten. Das Abendmahl solle wenn, dann nur unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen gefeiert werden. Nach evangelischem Verständnis sei jedenfalls auch ein Gottesdienst ohne Abendmahl ein vollwertiger Gottesdienst.

Änderungen gibt es auch für Veranstaltungen. Ab nun sind 100 Personen erlaubt, ab 1. Juli unter Auflagen 250 in Innenräumen und 500 im Freien. Für Events mit mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern braucht es aber einen Covid-19-Beauftragten. Hochzeiten und Begräbnisse sind bis 100 Personen gestattet.

Alle Regelungen und Details im Corona FAQ

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