Moser: „Sterben ist letzte große Herausforderung im Leben“

 
von Evangelischer Pressedienst

Vor Allerheiligen: Plädoyer für Ausbau von Palliativ- und Hospizversorgung

Wien (epdÖ) – Die Bedeutung eines würdevollen Todes und der professionellen Begleitung im Sterbeprozess hat Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser im Vorfeld von Allerheiligen am 1. November betont: „Das Sterben ist die letzte große Herausforderung, der wir uns im Leben stellen müssen, vielleicht sogar die größte“, wird Moser in einer Aussendung der Diakonie Österreich zitiert. Hospiz und Palliativversorgung würden Menschen dabei helfen, diese Herausforderung gut zu bewältigen. „Gut, das heißt: Ganzheitlich begleitet, ohne Schmerzen, möglichst in vertrauter Umgebung“, so Moser.

Damit verbindet die Diakonie-Direktorin einen Aufruf an die Politik. Denn obwohl die Parlamentarische Enquete „Würde am Ende des Lebens“ 2015 einen verbindlichen Stufenplan für den flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung bis zum Jahr 2020 empfohlen habe, gebe es immer noch „viele Lücken“. Hier erwartet sich die Diakonie von der anstehenden Pflegereform entscheidende Schritte: „Palliativ- und Hospizversorgung müssen, wie auch im Regierungsprogramm vorgesehen, in die Regelfinanzierung überführt werden.“

Moser zieht auch eine Verbindungslinie zur aktuellen Debatte zur Sterbehilfe bzw. zum assisitierten Suizid, in der immer wieder Bezug genommen werde auf das Recht, in Würde zu sterben. „Die einen sehen das Recht auf Sterben in Würde verwirklicht, wenn aktive Sterbehilfe strikt verboten bleibt, die anderen, wenn aktive Sterbehilfe erlaubt wird. Sterben in Würde hängt aber wesentlich von sozialen Rahmenbedingungen ab.“ Es sei ein Unding, über Verbote oder Liberalisierung zu diskutieren, solange die Versorgungslandschaft in Palliativmedizin, Schmerztherapie und Sterbebegleitung nicht so ausgebaut sei, „dass sich Menschen in der letzten Lebensphase darauf verlassen können, gut behandelt und begleitet zu werden“, erklärt Moser. Gesellschaft und Staat stünden in der Verantwortung, durch gute flächendeckende Palliativversorgung und Suizidprävention Bedingungen zu schaffen, die Menschen wirkliche Optionen eröffnen und sie nicht in Sterbewünsche drängten.

Aktuell ist beim Verfassungsgerichtshof ein Antrag auf Prüfung der Verfassungsgemäßheit des Verbots der Beihilfe zur Selbsttötung sowie der Tötung auf Verlangen anhängig. Evangelische Kirche und Diakonie hatten sich gemeinsam dafür ausgesprochen, das „Sterbehilfe-Verbot beizubehalten, aber in Härtefällen Barmherzigkeit zu zeigen“.

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