Generalsynode ruft zum Gebet für Opfer der Eskalation im Nahen Osten auf
Aufruf zur Freilassung der Geiseln, Einhaltung des humanitären Völkerrechts und zur Sicherstellung humanitärer Hilfe
Graz (epdÖ) – Angesichts des „unbeschreiblichen Leides“ hat die Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich zum Gebet für die Opfer der Eskalation des Konflikts im Nahen Osten aufgerufen. „Wir beten für ein Ende der Gewalt und gerade in dieser aussichtslos scheinenden Lage für Wege der Versöhnung“, heißt es in einer Resolution, die die Generalsynode auf ihrer Tagung in Graz am Freitag, 6. Dezember, mit großer Mehrheit verabschiedet hat.
Die Generalsynode fordert darin die Bundesregierung dazu auf, sich im Rahmen ihrer Außenpolitik für die Freilassung der verbliebenen Geiseln, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und für die Sicherstellung humanitärer Hilfe einzusetzen.
Die Resolution hat folgenden Wortlaut:
Aufruf der Generalsynode der Evangelischen Kirche A. und H.B. zum Gebet für die Opfer der Eskalation des Konflikts im Nahen Osten und
zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie zur Sicherstellung humanitärer Hilfe in Gaza
Mit dem grausamen Angriff der radikal-islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist der Nahost-Konflikt in erschreckendem Maße eskaliert. Mehr als 45.000 Menschen sind seitdem in Israel, Gaza und im Westjordanland getötet, 120.000 Menschen verletzt worden.
Aufruf zum Gebet
Angesichts des unbeschreiblichen Leides, das dieser Krieg auslöst, rufen wir zum Gebet auf: für die Zivilbevölkerung in Gaza, Israel, im Westjordanland und Libanon, die unter der Eskalation der Gewalt leiden, für alle, die verwundet wurden, die Angehörige verloren haben, die ihr Zuhause verlassen mussten, für die sich noch immer in Gefangenschaft der Islamisten befindenden Geiseln und für die Angehörigen aller Geiseln.
Wir beten für ein Ende der Gewalt und gerade in dieser aussichtslos scheinenden Lage für Wege der Versöhnung.
Humanitäre Lage in Gaza
Die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung im Gazastreifen ist katastrophal. 1,9 Millionen Menschen sind nach UN-Angaben innerhalb des Gazastreifens auf der Flucht.
Angesichts der hohen Zahlen an vertriebenen Personen, des Mangels an sauberem Trinkwasser, unzureichender Sanitärversorgung und Mangelernährung breiten sich Krankheiten wie Durchfall, Windpocken und obere Atemwegsinfektionen aus. Aufgrund wiederholter Angriffe auf medizinische Einrichtungen ist die medizinische Versorgung de facto zusammengebrochen. Schulen und Universitäten sind zerstört.
Rund 1,1 Millionen Menschen leiden laut UN unter „katastrophalem Hunger“. Im besonders betroffenen Norden ist jedes dritte Kind lebensbedrohlich mangelernährt.
Diese Zahlen verdeutlichen schmerzhaft, dass Zivilist:innen leiden und sterben, wenn humanitäre Verpflichtungen verletzt werden.
Aufruf zur Freilassung der Geiseln, Einhaltung des humanitären Völkerrechts und zur Sicherstellung humanitärer Hilfe
Die Generalsynode der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich fordert die Bundesregierung dazu auf, sich im Rahmen ihrer Außenpolitik einzusetzen für die Freilassung der verbliebenen Geiseln, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und für die Sicherstellung humanitärer Hilfe.
Zivilist:innen haben das Recht auf humanitäre Hilfe, und Konfliktparteien müssen die schnelle und ungehinderte Durchführung humanitärer Hilfe für bedürftige Zivilist:innen im benötigten Maße ermöglichen und fördern.
Gemeinsam mit Brot für die Welt Deutschland und der Diakonie Katastrophenhilfe Deutschland sowie mit Partnerorganisationen vor Ort leisten Brot für die Welt, die Aktion für Entwicklungszusammenarbeit der Evangelischen Kirche, und die Diakonie Katastrophenhilfe Österreich im Rahmen ihrer Möglichkeiten humanitäre Hilfe. Damit diese und andere humanitäre Organisationen lebensrettende Hilfe leisten können, rufen wir auf
- zu humanitären Waffenpausen und zur Schaffung humanitärer Korridore, um Hilfsgüter liefern und verteilen zu können;
- zu vollem und freien Zugang für humanitäre Helfer:innen zum Gaza-Streifen und Sicherstellung ihres Schutzes;
- zu medizinischen Evakuierungen;
- zur Sicherstellung des Betriebs und des Schutzes medizinischer Einrichtung und des Gesundheitspersonals im Rahmen des humanitären Völkerrechts.
In Übereinstimmung mit der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung halten wir fest: Kein Patient, keine Patientin soll im Krankenhausbett getötet werden. Kein Arzt, keine Ärztin soll sterben, während er oder sie Leben rettet. Krankenhäuser sollen Zufluchtsorte zur Erhaltung menschlichen Lebens sein, keine Schauplätze des Todes.
In Übereinstimmung mit der Diakonie Katastrophenhilfe Deutschland halten wir fest: Die Achtung des humanitären Völkerrechts schützt nicht nur unschuldige Leben während bewaffneter Konflikte, sondern dient auch als erster Schritt zum Frieden, indem verhindert wird, dass kriegerische Grausamkeiten und Hass den Weg dahin versperren.