Evangelische Kirche kritisiert Abschiebepraxis
Kirchenpresbyterium A.B.: Keine Abschiebungen während aufrechter Verfahren Wien/Seggau
Kirchenpresbyterium A.B.: Keine Abschiebungen während aufrechter Verfahren
Wien/Seggau (epdÖ) – Scharfe Kritik an der Praxis der Abschiebung von Fremden kommt von der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich. Das Kirchenpresbyterium, das Leitungsgremium der Evangelisch-lutherischen Kirche, hat auf seiner Klausur im steirischen Seggau am Dienstag, 30. Jänner, eine Resolution zur Abschiebepraxis verabschiedet. Überschrieben ist sie mit dem Titel „Beliebt, engagiert und integriert – und trotzdem abgeschoben“. Darin werden die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften in Bund und Ländern aufgefordert, während aufrechter Verfahren – wobei auch jene vor dem Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof mit gemeint sind – keine Abschiebungen durchzuführen und „keine negativen Fakten für AsylwerberInnen bzw. Fremde zu schaffen“. Bei der Prüfung der subsidiären Schutzbedürftigkeit seien im Sinne der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte die einschlägigen Grundrechte zu berücksichtigen, fordert das evangelische Leitungsgremium.
In der Resolution erinnert das Kirchenpresbyterium an die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung). Diese sei unter Berücksichtigung des Artikel 15 (Beschäftigung) umgehend innerstaatlich umzusetzen und dadurch sicherzustellen, dass für AsylwerberInnen ab dem neunten Monat in Österreich der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährleistet ist.
Bei auch am Arbeitsmarkt integrierten Personen, insbesondere bei Lehrlingen, sollten bei rechtskräftig negativen Asylbescheiden die Bestimmungen über das humanitäre Bleiberecht in Anwendung gebracht werden, so das Kirchenpresbyterium. Gleichzeitig dankt das Leitungsgremium „allen Evangelischen und vielen anderen, die sich aus ihrem christlichen Glauben für Menschen in Not einsetzen und so Nächstenliebe praktizieren“ und sichert Unterstützung zu. „Wir bedauern es, dass ihr Einsatz durch die derzeitige Abschiebepraxis missachtet wird“, heißt es weiter in der Resolution.
Dem Kirchenpresbyterium gehören alle Superintendenten und SuperintendentialkuratorInnen der evangelischen Diözesen, die Mitglieder des Oberkirchenrates und der Synodenpräsident an.
Die Resolution im vollen Wortlaut finden Sie hier.