Diakonie: Sozialhilfe ist gescheitert

 
von Evangelischer Pressedienst

Sozialexperte Schenk: ÖVP-FPÖ-Regelung brachte „massive Verschlechterungen“ in der Armutsbekämpfung

Wien (epdÖ) – Die sozialen Probleme werden größer – und die unzureichende, als Erbe der ÖVP-FPÖ-Regierung nach wie vor geltende Sozialhilfe kann sie nach Überzeugung der Diakonie Österreich nicht lösen. „Die Teuerungs-Krise zeigt, wie wichtig jetzt eine gute Mindestsicherung wäre statt einer schlechten Sozialhilfe, die Menschen in Existenznöten und Notsituationen nicht trägt“, forderte Diakonie-Sozialexperte Martin Schenk die jetzige türkis-grüne Regierung am Montag, 8. August, zu einer Kursänderung auf. Durch die geltenden geringeren Richtsätze für Erwachsene und Kinder, die Anrechnung der Wohnbeihilfe oder den fehlenden Unterhalt bei Menschen mit Behinderungen komme es zu „massiven Verschlechterungen in der Armutsbekämpfung“ – und das mitten in der Teuerungswelle.

Schenk wies zudem auf eine weitere Schwachstelle der „gescheiterten“ Sozialhilfe hin: Anders als geplant entstehe gerade „eine so uneinheitliche und zerstückelte Sozialhilfe wie noch nie“ – also das genaue Gegenteil von „bundeseinheitlich“. Der Sozialexperte forderte ein neues Modell von Mindestsicherung, das tatsächlich Existenz, Teilhabe und Chancen sichert.

Wie sich die jetzige Regelung für Armutsbetroffene auswirkt, verdeutlichte Schenk am Beispiel Niederösterreich: Dort sei – „entgegen aller Beteuerungen“ – die Bestimmung im Sozialhilfegesetz nicht umgesetzt worden, die eine um bis zu 30 Prozent erhöhte Wohnkostenpauschale ermöglicht. Vom 40-prozentigen Wohnanteil werde außerdem die Leistung aus der Wohnbauförderung abgezogen, was insgesamt dazu führt, dass die bedürftige Person weniger fürs Leben und weniger fürs Wohnen erhält, wie Schenk darlegte. Zudem hätten die neuen gestaffelten Kinderrichtsätze zur Folge, dass Eltern mit mehr als einem Kind unter Kürzungen leiden.

Die aktuelle Sozialhilfe schürt laut der Diakonie-Aussendung auch Konflikte in Familien mit behinderten Mitgliedern. Letztere könnten gezwungen werden, ihre Eltern auf finanziellen Unterhalt zu verklagen – auch wenn sie längst volljährig sind. „Wenn sich die Betroffenen weigern, wird die Leistung empfindlich gekürzt“, erläuterte Schenk. Diese Regelung habe bisher nur in manchen Bundesländern gegolten, „die Sozialhilfe zwingt diese schlechte Praxis jetzt allen auf“.

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