Diakonie ruft nach Maßnahmen für Kinder mit Behinderung

 
von Evangelischer Pressedienst

Vorschläge für Regierungsprogramm zum Tag der Kinderrechte

Wien (epdÖ) – Mehr politischen Einsatz für Kinder mit Behinderung verlangt die Diakonie anlässlich des Tags der Kinderrechte am Mittwoch, 20. November. In den aktuell laufenden Koalitionsverhandlungen bleibe das Thema aber unterbelichtet, kritisierte Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser bei einer Pressekonferenz am Dienstag, 19. November, in Wien: „Ein Regierungsprogramm muss konkrete Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung vorsehen, mit denen ihre Rechte umgesetzt werden“, so Moser. Konkret richtet sich die Diakonie mit vier Forderungen an die verhandelnden Parteien ÖVP und Grüne. Dazu zählen ein verpflichtendes Kindergartenjahr für Kinder mit Behinderung, bessere Assistenzleistungen in der Schule, inklusive Nachmittagsbetreuung und weiterführende Bildung über die neunte Schulstufe hinaus.

Kinder mit Behinderung seien derzeit vom verpflichtenden Kindergartenjahr, das 2010 eingeführt worden war, ausgenommen. Hintergrund: Oftmals stehen nicht die räumlichen oder personellen Ressourcen für eine adäquate Betreuung zur Verfügung. Mit der Ausnahme vom verpflichtenden Kindergartenbesuch nehme sich der Gesetzgeber aus der Pflicht, entsprechende Anpassungen vorzuschreiben.

Wie Schulassistenz für Kinder mit Behinderung geregelt ist unterliegt der Kompetenz der Länder. Zudem gebe es für eine entsprechende Assistenzleitung keinen Rechtsanspruch. Den fordert die Diakonie ebenso wie eine Vereinheitlichung der Gesetzeslage in ganz Österreich. Problematisch sei auch die Situation bei der Nachmittagsbetreuung: „Inklusion endet derzeit um 13 Uhr“, so Diakonie-Direktorin Moser. Gefordert seien finanzielle Mittel für die verschränkte Schulform mit abwechselnden Unterrichts- und Freizeiten sowie für Nachmittagsbetreuungsangebote.

Zudem wünscht sich die Diakonie inklusive Schulen auch in AHS-Oberstufen und berufsbildenden Schulen mit Matura: „Zur Zeit können Kinder mit Behinderung nur neun Jahre in die Schule gehen.“ Es gebe zwar entsprechende Schulversuche, deren Auslaufen stünde aber 2021 bevor. Sie sollten ins Regelschulwerk überführt werden.

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