Diakonie fordert Rechtsanspruch auf assistierende Kommunikationstechnologien

 
von Evangelischer Pressedienst

Zentrale Anlaufstelle nötig – Hilfsmittelkatalog seit 1994 unverändert

Wien (epdÖ) – Einen Rechtsanspruch auf technische Hilfsmittel für Menschen mit Sprachbehinderung hat die Diakonie eingefordert. Anlässlich des Welttags der Menschen mit Behinderung (3. Dezember) erinnerte die evangelische Sozialorganisation an die österreichweit uneinheitlichen und unübersichtlichen Unterstützungsleistungen für Personen, die auf Kommunikationstools angewiesen sind. In einem Pressgespräch am Montag, 2. Dezember, sagte Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser: „Die Digitalisierung bietet viele Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Da geht es um konkrete Unterstützung, aber auch um politische Fragen und Rahmenbedingungen.“ Viel habe sich auf dem Sektor in den letzten Jahrzehnten getan, dennoch sei den entsprechende Hilfsmittelkatalog seit 1994 nicht angepasst worden.

Der Zugang zu Förderungen sei zudem aktuell in jedem Bundesland anders geregelt, erklärte Moser. Daher sei es wichtig, „als ersten Schritt einen One-Stop-Shop zu schaffen“, eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene. Tatsächlich hätte es auf ministerieller Ebene entsprechende Pläne schon 2017 gegeben, die seien mit dem Regierungswechsel und dem Beginn der türkis-blauen Koalition aber wieder auf Eis gelegt worden. 2018 habe dann das Sozialministerium angekündigt, eine Lösung zu finden, bei der sich Betroffene ab Mitte 2019 nur mehr an eine Stelle wenden hätten müssen. Im Gefolge des Ibiza-Skandals wurde auch das nichts.

Anzengruber: Fehlendes Bewusstsein für Bedeutung von Kommunikation

Nicht nur ungünstige Umstände, sondern ein fehlendes politisches und gesellschaftliches Bewusstsein für die Bedeutung von Kommunikation ortet Wolfgang Anzengruber, CEO des Stromkonzerns „Verbund“, der seit zehn Jahren mit der Diakonie und dem Technologieunternehmen Lifetool in der Sache kooperiert. Auch er verlieh der Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Assistenz-Technologien Nachdruck. Welche Mittel man erhalte, „dürfe nicht abhängig davon sein, in welchem Bundesland ein Mensch lebt“. Auch hätte gezielte Förderung von technologischen Hilfsmitteln einen volkswirtschaftlicher Nutzen: „Es geht nicht nur um Hilfe für den einzelnen, sondern auch darum, Menschen im System mitzunehmen.“

Schwabegger: Wäre ohne Technologien nicht dort, wo ich jetzt

Hannes Schwabegger, selbst Betroffener und Peer-Berater, schilderte seine persönliche Erfahrung: „Hätte ich die assistierenden Technologien nicht gehabt, wäre ich nicht dort, wo ich jetzt bin.“ Seine Kunden wüssten oft gar nicht, an welche Stellen sie sich wegen Finanzierungshilfen wenden müssten oder könnten, erklärte Schwabegger. Das Ausmaß der erforderlichen Hilfe sei dabei von Fall zu Fall verschieden. Eine sogenannte Umfeldkontrolle, bei der Mittels eines Tasters Radio, Licht oder TV angeschaltet oder Türen geöffnet werden können, koste etwa 10.000 Euro. „Es gibt genug Menschen, die Hilfsmittel brauchen, die aber nicht wissen, wie sie‘s finanzieren sollen.“

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