Diakonie: Konsens über Schutz für Schutzbedürftige fraglich
Modernes Bleiberecht gefordert
Modernes Bleiberecht gefordert
Wien (epdÖ) – Zum Weltflüchtlingstag am Donnerstag, 20. Juni, hat die Diakonie qualitative Verbesserungen im Asylverfahren sowie eine „strikt unabhängige“ Rechtsvertretung für Asylsuchende eingemahnt. Der parteiübergreifende Konsens darüber, dass „Menschen, die Schutz brauchen, in Österreich Schutz bekommen sollen“, sei „in letzter Zeit in Frage gestellt“ worden, kritisierte Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser am Montag in einer Pressemitteilung. „Um ein menschenrechtskonformes Asylsystem sicherzustellen“, müsse die Rechtsvertretung „auch in Zukunft strikt unabhängig gehalten werden“, so Moser mit Blick auf die im Mai im Parlament beschlossene Verstaatlichung der Rechtsberatung durch eine Bundesagentur.
Konkret fordert die Hilfsorganisation eine qualitative Verbesserung der Verfahren in der ersten Asylinstanz, in der vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) per Bescheid über eine Asylgewährung entschieden wird. Aktuell würden 42 Prozent der negativen Bescheide aus dieser ersten Instanz, gegen die Berufung eingelegt wird, in zweiter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, erläuterte Moser. Ziel müssten Bescheide sein, die einer Überprüfung durch das Berufungsgericht standhalten.
Kritisch sieht die Diakonie etwa, dass die erste Befragung von Asylsuchenden nach der Antragstellung von uniformierten und bewaffneten Polizisten geführt werde. Das sollten künftig vielmehr Angestellte des Bundesamtes erledigen, weil Geflüchtete oft aus Ländern kommen, wo sie begründete Angst vor der Polizei haben mussten. „Wir schlagen deshalb vor, dass Einvernahmen in Zukunft nur noch durch qualifizierte Mitarbeiter erfolgen, die verpflichtend in Interviewführung geschult sind“, so Moser.
Nötig sei zudem eine unabhängige Rechtsvertretung, die schon im Verfahren vor dem Bundesamt an der Seite der Asylsuchenden steht, so die Diakonie. Während im Zulassungsverfahren sowie im zweitinstanzlichen Berufungsverfahren staatlich finanzierte Rechtsberatung für Asylwerber vorgesehen ist, gelte dies nämlich nicht im dazwischenliegenden Prüfverfahren vor dem BFA. „Wir sehen es als wichtigen Ansatzpunkt, Schutzsuchenden beginnend mit dem ersten Tag ihres Verfahrens eine effektive Rechtshilfe zur Seite zu stellen. Damit können sowohl Qualität verbessert, als auch Dauer der Verfahren verkürzt werden“, zeigt sich Diakonie-Direktorin Moser überzeugt.
Zudem sieht die Diakonie die Notwendigkeit eines „modernen Bleiberechts“ auch für Menschen, die kein Recht auf Asyl in Österreich haben. Konkret soll es dabei um Menschen gehen, die aus „humanitären Gründen einen Aufenthalt in Österreich bekommen müssten“, etwa weil sie „todkrank oder hochbetagt“ seien, oder Menschen, die aus wirtschaftlicher Sicht „einen wichtigen Beitrag für Österreich leisten“.