Krömer: „Blankes Entsetzen“ über Äußerungen von Kanzler Kurz

 
von Evangelischer Pressedienst
Die gesetzliche Neuregelung sei ein "harter Schlag für die Evangelischen", sagen Synodenpräsident Peter Krömer (li.) und Wiens Superintendent Matthias Geist. Fotos: epd/Uschmann und M.Schomaker
Die gesetzliche Neuregelung sei ein "harter Schlag für die Evangelischen", sagen Synodenpräsident Peter Krömer (li.) und Wiens Superintendent Matthias Geist. Fotos: epd/Uschmann und M.Schomaker

„Aufkündigung eines bestehenden Grundkonsenses“

Wien/St. Pölten (epdÖ) – „Blankes Entsetzen“ habe die Aussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz bei ihm ausgelöst, wonach sich in Sachen Karfreitag „für 96 Prozent der Österreicher nichts“ ändere. Das sagte der evangelische Synodenpräsident Peter Krömer am Mittwoch, 28. Februar, gegenüber dem Evangelischen Pressedienst – einem Tag nachdem das neue Gesetz zum Karfreitag mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ im Nationalrat beschlossen worden war. Die Äußerungen von Kurz‘ und Kanzleramtsminister Gernot Blümel (beide ÖVP) ließen „nur den Rückschluss zu, dass die Bundesregierung den seit den 1960 Jahren in Österreich bestehenden Grundkonsens, die Evangelischen seien in Österreich eine unverzichtbare, wertvolle Minderheit, aufgekündigt“ habe. Über die gesetzliche Neureglung hinaus sei das ein „harter Schlag für die Evangelischen“.

Evangelische würden „gebrandmarkt“

Die Neuregelung, wonach Angehörige aller religiösen Minderheiten in Österreich einen Urlaubstag heranzuziehen hätten, um einen bestimmten Feiertag zu begehen, entspreche „nicht einer angemessenen Berücksichtigung der gemeinsamen, öffentlichen Religionsausübung religiöser Minderheiten im Sinne Verfassungs- und grundrechtlicher Bestimmungen“, betont Krömer. Mitglieder der Römisch-katholischen Kirche müssten zur Begehung religiöser Feiertage keinen Urlaubstag aufwenden, betont Krömer – auch wenn der Synodenpräsident deren gesetzlich anerkannte Feiertage nicht in Zweifel ziehen will. Die Evangelischen würden durch die Neuordnung und die geplante Aufhebung von Kollektivverträgen sowie das Verbot künftiger kollektivverträgliche Regelungen zum Karfreitag regelrecht „gebrandmarkt“.

Weitere Artikel

Nach Oben