Ehe für alle: Synodenpräsident Krömer meldet rechtliche Bedenken
Jurist fordert breite Debatte in Politik und Öffentlichkeit
Wien (epdÖ) – Rechtliche Bedenken in Zusammenhang mit Ehe und eingetragener Partnerschaft für alle meldet der evangelische Synodenpräsident Peter Krömer. In einer Stellungnahme gegenüber dem Evangelischen Pressedienst meint der Rechtsanwalt, es „wäre an der Zeit, dass die Bundesregierung und die im Nationalrat vertretenen Parteien ihre Überlegungen betreffend der notwendigen Novellierung des Kindschaftsrechtes und des Fortpflanzungsmedizingesetzes im Zusammenhang mit der ‚Ehe für alle‘ offenlegen.“ Durch die entsprechenden Novellierungen käme es zu „weitreichenden Eingriffen in die Gesellschaft“. Krömer vermisst eine Diskussion in der Politik und der breiten Öffentlichkeit darüber; es gehe ihm darum, rechtliche Lücken aufzuzeigen und die EntscheidungsträgerInnen wachzurütteln, da viele JuristInnen seine Bedenken teilten.
Konkret nennt der Synodenpräsident Bedenken im Fortpflanzungsmedizingesetz, im Obsorgerecht und im Kindschaftsrecht. Würden entsprechende Gesetzestexte nicht angepasst, werde zum Beispiel das aktuelle Verbot einer Leihmutterschaft für ein männliches homosexuelles Paar unterwandert, so Krömer, da bislang medizinisch unterstützte Fortpflanzung primär „für Ehen oder eingetragene Partnerschaften von Frauen großzügig geregelt“ gewesen sei. Obsorgerechtlich sei bedenklich, dass in einer eingetragenen Partnerschaft von heterosexuellen Paaren– sofern keine gesetzliche Anpassung erfolge – „die Obsorge für das Kind zunächst im Zweifel nur der Mutter zustünde“, während sie bei einer Ehe beiden Elternteilen zukommt. Das Gleichheitsgrundgesetz mache hier eine Gesetzesänderung notwendig. Darüber hinaus müssten in einer eingetragenen Partnerschaft „heterosexuelle eingetragene Partner bei Geburt eines gemeinsamen Kindes Verfahren über die Anerkenntnis des Vaters“ durchführen. „Verfassungsrechtlich problematisch“, wie der Jurist Krömer meint.
Krömer bezieht sich in seinen Äußerungen auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 4. Dezember des Vorjahres, in dem mit Verweis auf das Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes jene gesetzlichen Regelungen aufgehoben wurden, die homosexuellen Paaren den Zugang zur Ehe bisher verwehrt haben. Die Ehe für alle soll ab 2019 in Kraft treten.