SOS Mitmensch: Zwölf Fragen zur Religionsfreiheit

 
von Evangelischer Pressedienst
Verfassungsrechtler Theo Öhlinger: "Religionsfreiheit ist Voraussetzung dafür, dass ein Mensch sein Leben nach seinen innersten Überzeugungen gestalten darf." Foto: epd/M. Uschmann
Verfassungsrechtler Theo Öhlinger: "Religionsfreiheit ist Voraussetzung dafür, dass ein Mensch sein Leben nach seinen innersten Überzeugungen gestalten darf." Foto: epd/M. Uschmann

Neues Papier informiert über Lage in Österreich

Wien (epdÖ) – Zwölf Fragen und Antworten zum Thema Religionsfreiheit in Österreich hat die NGO SOS Mitmensch am Dienstag, 7. August, vorgelegt. Anlass des Informationsbogens sind laut Aussendung von SOS Mitmensch die immer häufigeren „Rufe nach Einschränkungen der Freiheit der individuellen Religionsausübung“, unter anderem vonseiten politischer Parteien. Befragt wurden dazu der Verfassungsjurist Theo Öhlinger und der Historiker Karl Vocelka.

Vocelka, der im Jahr des Reformationsjubiläums auch die Ausstellung „Brennen für den Glauben. Wien nach Luther“ im Wien Museum mitgestaltet hatte, meint: „Religionsfreiheit ist ein wesentlicher Teil der Menschenrechte, die sich seit dem 18. Jahrhundert entwickelten. Die Aufnahme in der Verfassung ist in Österreich nicht zuletzt deshalb wichtig, weil vom beginnenden 17. bis zum 18. Jahrhundert in der Zeit der Gegenreformation, keine konfessionelle Toleranz herrschte, die sich erst – beginnend mit Joseph II. – langsam durchsetzte.“ Auch für Menschen wie ihn selbst, „die keiner Konfession angehören und atheistisch sind, ist Religionsfreiheit ein wesentlicher Punkt unseres Verständnisses von Freiheit.“

Öhlinger sieht die Religionsfreiheit am Beginn der Idee der Menschenrechte in Europa. Mit ihr hätten die grausamen Verfolgungen von Andersgläubigen in Europa geendet. „Sie ist Voraussetzung dafür, dass ein Mensch sein Leben nach seinen innersten Überzeugungen gestalten darf. Nur ein Staat, der diesen Freiraum des Einzelnen akzeptiert – dazu gehört selbstverständlich auch das Recht, keine religiöse Überzeugung zu haben –, ermöglicht die freie geistig-seelische Entfaltung des Individuums.“

Konkret widmet sich das Papier Fragen wie „Wer profitiert vom Schutz der Religionsfreiheit?“ oder „Wodurch kann Religionsfreiheit eingeschränkt werden?“. Es gibt auch einen historischen Überblick über die Geschichte der Religionsfreiheit in Österreich vom Augsburger Religionsfrieden über das Toleranzpatent und die Einschränkung der Religionsfreiheit im Austrofaschismus und Nationalsozialismus bis in die Gegenwart. Ergänzt wird die historische Darstellung um eine Auflistung von internationalen Verträgen und Beschlüssen, in denen das Recht auf freie Religionsausübung gesichert wird.

Skizziert wird auch Österreichs Position, die auf den Prinzipien der religiösen Neutralität der Rechtsordnung, der Säkularität, der Parität und des Ausschließlichkeitsrechts aufbaut. Angemerkt wird zudem die historisch gewachsene privilegierte Stellung der Römisch-katholischen Kirche. Eine Gefahr sieht SOS Mitmensch durch die „Bevorzugung ‚christlicher Werte‘ und Symbole“ bei gleichzeitigem Einflussverlust des Katholizismus. Dadurch bestehe die Möglichkeit der Diskriminierung anderer Religionen.

Das Informationspapier im Volltext gibt es auf www.sosmitmensch.at

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