Malekpour: „Halten Sie sich an christliche Grundwerte“

 
von Evangelischer Pressedienst
Sieht durch Gesetzesvorhaben rechtsstaatliche Grundprinzipien gefährdet: die niederösterreichische Superintendentialkuratorin Gisela Malekpour. Foto: epd/M. Uschmann
Sieht durch Gesetzesvorhaben rechtsstaatliche Grundprinzipien gefährdet: die niederösterreichische Superintendentialkuratorin Gisela Malekpour. Foto: epd/M. Uschmann

Appell an Regierung für menschliche Flüchtlingspolitik

Wien (epdÖ) – „Halten Sie sich an die geltenden Gesetze und die – von Ihnen so oft zitierten christlichen Grundwerte – und beweisen Sie Menschlichkeit!“ Mit einem Appell an die Bundesregierung hat die niederösterreichische Superintendentialkuratorin Gisela Malekpour am Mittwoch, 20. Juni, den Forderungen in Sachen Flüchtlingspolitik Ausdruck verliehen. Im Rahmen einer Kundgebung gegen die herrschende Asylpolitik meinte Malekpour in den Abendstunden am Wiener Karlsplatz, die Regierung solle ihre Pläne im Umgang mit Geflüchteten „einer genauen und vor allem ernsthaften Prüfung unterziehen.“ Konkret bezog sich Malekpour, die Initiatorin einer Online-Petition zum Recht auf Rechtsberatung ist, dabei auf das Vorhaben der Regierung, Menschen mit negativem Asylbescheid nur noch Rechtsberatung durch Mitarbeiter des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zu gewähren und die Möglichkeit, bei negativem Bescheid den Verwaltungsgerichtshof anzurufen, zu unterbinden.

„De facto Verstaatlichung der Rechtsberatung geplant“

Malekpour verglich die geplante Regelung mit der Situation einer Konsumentin, die ein Unternehmen verklagen will, dazu aber die Hilfe von einem Zwangsanwalt benötige, der bei eben diesem Unternehmen angestellt sei. „Der Interessenskonflikt liegt auf der Hand. Genau das aber will die österreichische Bundesregierung für den Bereich der Asylverfahren umsetzen. Geplant ist die de facto Verstaatlichung der unabhängigen Rechtsberatung.“ Diese wird derzeit unter anderem von kirchlichen Hilfseinrichtungen wie der Diakonie oder der Caritas geleistet. Nur mit einer solchen unabhängigen Rechtsberatung, so Malekpour weiter, „kann der Staat Österreich seinen Verpflichtung aus der europäischen Grundrechtecharta sowie der Genfer Flüchtlingskonvention nachkommen.“

In der Unterbindung der Berufungsmöglichkeit beim Verwaltungsgerichtshof im Falle eines negativen Asylbescheids sieht Malekpour ein Kalkül der Regierung, immerhin „wurden in den vergangenen Jahren 42,2 Prozent aller negativen Asylbescheide von eben diesem Höchstgericht als falsch, fehlerhaft und rechtswidrig wieder aufgehoben. Der Aushöhlung des Rechtsstaates wird damit Tür und Tor geöffnet.“

„Von Evangelischer Kirche ausgestellte Taufscheine sind von Behörden anzuerkennen“

Malekpour erinnerte zudem an die Unterstellung, nach Österreich geflüchtete und hier zum Christentum konvertierte Menschen unternähmen nur Scheinkonversionen, um in Österreich bleiben zu dürfen. „Von der Evangelischen Kirche ausgestellte Taufscheine oder Mitgliedschaftsbestätigungen, sowie Bestätigungen über den Besuch des Taufunterrichts sind von der Behörde als voll gültige Bestätigung einer aufrichtigen Konversion anzuerkennen. Niemand sonst, und schon gar kein Beamter und keine Beamtin hat das Recht oder die Qualifikation, die Rechtmäßigkeit und Glaubwürdigkeit solcher Bestätigungen in Frage zu stellen.“

Die von der Plattform Menschen.Würde.Österreich getragene Online-Petition zum Recht auf Rechtsberatung kann unter https://mein.aufstehn.at unterstützt werden. Mit Stand 27. Juni (vormittags) hatten rund 6200 Personen unterzeichnet, das Ziel liegt bei 7000 UnterstützerInnen.

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