Neues Kirchenrecht-Informationssystem online
www.kirchenrecht.at erleichtert Zugang und Suche
Wien (epdÖ) – Das gesamte Kirchenrecht der Evangelischen Kirche in Österreich ist ab sofort in der Online-Datenbank www.kirchenrecht.at abrufbar. Ziel der Seite sei es, „den Kirchenrechtsbestand allen Interessierten leichter zugänglich zu machen und besser zu erschließen“, sagt Kirchenrat Walter Gösele, der gemeinsam mit Kirchenrätin Eva Lahnsteiner für die Projektleitung verantwortlich war. Dadurch sollten auch Hürden für juristisch unerfahrene Personen, sich selbst „mit rechtlichen Regelungen vertraut zu machen, zu recherchieren und Rechtsfragen eventuell selbst zu klären“, abgebaut werden. „Bislang war nur ein Teil der Gesetze online“, ergänzt Lahnsteiner, „jetzt ist alles einfach und schnell verfügbar.“
Erleichtert wird die Suche durch verschiedene Funktionen. Gesucht werden kann nach Stichworten, zudem lassen sich die Rechtstexte systematisch, nach Ordnungsnummer oder nach Kurzbezeichnung anzeigen, was ein gezielteres Durchsuchen ermöglicht. „Wenn ich zum Beispiel den Begriff ‚Kurator‘ suche, bekomme ich alle Ergebnisse in allen Dokumenten. Ich kann aber auch filtern und bekomme dann zum Beispiel nur die Ergebnisse aus der Kirchenverfassung“, erklärt Lahnsteiner die Vorzüge der neuen Datenbank, die es sowohl in einer Desktop- als auch in einer mobilen Version gibt. Angezeigt werden auch die Beziehungen eines Rechtsdokuments zu anderen, in denen die gesuchten Ausdrücke ebenfalls vorkommen. Die Suchergebnisse können zudem mit Lesezeichen versehen, als PDF gespeichert oder ausgedruckt werden.
Für die neue Online-Datenbank verantwortlich: Ulrike Pichal, Eva Lahnsteiner und Walter Gösele (v.l.). Foto: epd/M. Uschmann
Neben dem geltenden Recht, das in sechs Abteilungen von „Allgemeines Evangelisches Kirchenrecht“ über „Werke, Einrichtungen und Kirchliche Gemeinschaften“ bis hin zu „Staatliches und Europäisches Recht“ untergliedert ist, können auch anonymisierte Beschlüsse des Revisionssenats seit dem Jahr 2010 sowie alle Amtsblätter ab 2004 abgerufen werden. Zudem gibt es ein Rechtsarchiv.
Rechtlich verbindlich bleiben weiterhin das Amtsblatt in der gedruckten Form und die darin veröffentlichten Texte. Aktualisierungen an der Datenbank werden so schnell wie möglich durchgeführt, versichert Kirchenrat Gösele.
Das Projekt ist das Ergebnis einer Entscheidung der Evangelische Kirche A.u.H.B. aus dem Vorjahr, einem von Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland gebildeten Konsortium beizutreten, welches das „Fachinformationssystem Kirchenrecht“ (https://www.wbv.de/fis-kirchenrecht.html ) entwickelt hat und gemeinsam nutzt. An der Realisierung der Datenbank haben neben Lahnsteiner und Gösele auch Ulrike Pichal (Rechtsbestand), Elfriede Chrun (Amtsblatt) und Sandra Gajic (Rechtsprechung) mitgearbeitet.