Gleichbehandlungsanwaltschaft und Diakonie kritisieren Diskriminierung bei Wohnungsvergaben

 
von Evangelischer Pressedienst

Diakonie fordert mehr leistbaren, angemessenen Wohnraum und Überlegungen zu Leerstandstandabgabe

Wien (epdÖ) – Die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Diakonie kritisieren die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihres Migrationshintergrundes bei der Vergabe von Wohnungen. „Menschen mit ausländischem Namen und Akzent werden bei der Wohnungssuche diskriminiert. Das sehen wir, wenn sich Betroffene an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden, und das haben wir jetzt in einer Studie nachgewiesen“, sagte Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW), am 13. September bei einer Pressekonferenz in Wien.

Die aktuelle SORA-Studie im Auftrag der Gleichbehandlungsanwaltschaft zeigt: Makler:innen luden den Testanrufer mit „fremd“ klingenden Namen und Akzent nach nur 38% Prozent und private Vermieter:innen nach 78% der Anrufe zu einer Wohnungsbesichtigung ein, während der Testanrufer mit „österreichisch“ klingenden Namen stets einen Besichtigungstermin bekam.

„Das Studienergebnis ist alarmierend: Die Immobilienbranche muss daher alles daransetzen, um künftig hohe Standards für eine diskriminierungsfreie Wohnungsvermittlung festzulegen“, forderte Konstatzky. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft habe nun eine Empfehlung erarbeitet und stehe für Gespräche zur Verfügung.

„Die geflüchteten Menschen, die zu uns in die Beratung kommen, erzählen fast alle von einem schwierigen Weg, bis sie überhaupt einmal mit einem Makler oder einer Vermieterin in Kontakt kommen und als Mieter:in in Betracht gezogen werden“, erzählte Florian Hobl, Leiter der Wohnberatungsstelle des Diakonie Flüchtlingsdiensts in Wien, bei der Pressekonferenz. Die Menschen hätten Hobl zufolge auch eine lange Liste an Nachfragen zu beantworten und diverse Nachweise zu erbringen. Zugangsprobleme kenne die Wohnberatung der Diakonie auch bei Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen. Während Menschen mit Asyl einen Antrag stellen können, seien subsidiär Schutzberechtigte oder Inhaber:innen einer Rot-Weiß-Rot-Plus-Karte pauschal ausgeschlossen, erklärte Hobl.

Moser: Diskriminierung führt zu Ausbeutung am Wohnungsmarkt

Diskriminierung am Wohnungsmarkt mache es nicht nur schwer, eine Wohnung zu finden, sie dränge laut Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser in äußerst prekäre und ausbeuterische Wohnverhältnisse. „Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund leben oft im absoluten Substandard und zahlen dafür Wucherpreise. Sie müssen für eine Wohnung, die zu klein, kalt und schimmlig ist, gleich viel oder mehr hinlegen als Österreicher:innen für eine ordentliche Wohnung im Neubau oder im sanierten Altbau. Die Wohnungsnot ist so groß, dass es keine Alternative dazu gibt“, betonte Moser.

Überdies seien die Mietverhältnisse sehr unsicher. „Vermittler:innen übernehmen die Rolle von nicht konzessionierten Makler:innen und kassieren ein bis zwei Bruttomonatsmieten in bar und ohne Bestätigung. Oder sie mieten die Wohnungen selbst und vermieten sie in Untermiete weiter“, sagte Moser. Beim Verkauf eines Hauses mit Substandardwohnungen werde der Hauptmietvertrag einvernehmlich aufgelöst, und die Untermieter:innen könnten leicht delogiert werden.

Die Diakonie fordert deshalb mehr leistbaren, angemessenen Wohnraum und Überlegungen zu einer Leerstandstandabgabe. Auch soll der Zugang zum kommunalen Wohnbau für Menschen mit subsidiärem Schutz oder einer Rot-Weiß-Rot-Plus-Karte ermöglicht werden. Außerdem fordert die Diakonie eine Überarbeitung der Vergabekriterien im kommunalen Wohnbau und bei Genossenschaften. Schließlich zählt auch der Ausbau von Beratungsstellen vor allem in den Bundesländern, spezifisch für Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung, zu den Forderungen der Diakonie.

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