Moser gegen Verbot von Spätabbrüchen bei Schwangerschaften
Grundlage soll medizinische Indikation der Mutter sein
Grundlage soll medizinische Indikation der Mutter sein
Wien (epdÖ) – „Eine Frau darf nicht verpflichtet werden, ein Kind mit Behinderung auf die Welt zu bringen, wenn das ihre physische und psychische Belastungsgrenze überschreitet.“ Das fordert die Direktorin der Diakonie Österreich, Maria Katharina Moser, in der Debatte um Spätabbrüche von Schwangerschaften. Diese hat durch die Online-Petition #fairändern wieder an Fahrt aufgenommen. In Österreich ist ein Schwangerschaftsabbruch auch nach der zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn „eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde.“ Das wollen die Initiatoren ändern, um ungeborenes Leben zu schützen und zu verhindern, dass Frauen zu Abtreibungen gedrängt werden, wie auf der Homepage der Initiative zu lesen ist. Diakonie-Direktorin Moser plädiert in einem Gastkommentar für die Tageszeitung „Der Standard“ (Montag, 25. Februar) für eine Differenzierung. Sie spricht sich gegen die sogenannte „eugenische Indikation“ aus, setzt das aber nicht mit einem Verbot von späten Schwangerschaftsabbrüchen gleich.
Deutsches Modell als Vorbild
„Vielmehr wäre eine Regelung nach deutschem Modell anzudenken: Die eugenische Indikation wurde durch eine medizinische Indikation aufseiten der Mutter ersetzt.“ Bei Gefährdung ihrer körperlichen oder psychischen Gesundheit wäre ein Schwangerschaftsabbruch auch nach der zwölften Woche straffrei. Spätabbrüche wären damit weiterhin möglich, die Grundlage für die Entscheidung wäre aber nicht die Beurteilung des Gesundheitszustandes des Embryos. „Keine Frau, kein Paar entscheidet sich leichtfertig für einen Spätabbruch. Das moralische Dilemma, das Ringen um eine verantwortliche Entscheidung und den Schmerz der Eltern, aber auch die medizinische Sorgfalt und ethische Gewissenhaftigkeit der Ärztinnen und Ärzte – das alles müssen wir uns vor Augen führen in der aktuellen Debatte über ein Verbot von Spätabbrüchen“, so Moser. Notwendig wären zu Unterstützung „ergebnisoffene Beratung“, aber auch „Frühförderung von Kindern mit Behinderung, inklusive Kindergartenplätze und Schulen, Schulassistenz und Nachmittagsbetreuung für Kinder mit Behinderung und vieles mehr“.
Den vollständigen Gastkommentar von Maria Katharina Moser gibt es hier: https://derstandard.at