Evangelische Kirche: Menschenrecht auf Asyl wahren

Generalsynode appelliert in Resolution an Bundesregierung

 
von Evangelischer Pressedienst
Die Resolution zum Thema Asyl wurde von den Delegierten der Generalsynode einstimmig verabschiedet. Foto: epd/M. Uschmann
Die Resolution zum Thema Asyl wurde von den Delegierten der Generalsynode einstimmig verabschiedet. Foto: epd/M. Uschmann

Generalsynode appelliert in Resolution an Bundesregierung

Wien (epdÖ) In einer Resolution erinnert die Generalsynode, das höchste gesetzgebende Gremium der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich, den Staat an seine „Pflicht und Verantwortung, das Menschenrecht auf Asyl zu wahren“. „Die österreichische Bundesregierung soll die Verpflichtungen, die ihr aus der Genfer Flüchtlingskonvention erwachsen, ernst nehmen“, heißt es in der Resolution, die die Generalsynode am Freitagabend, 15. Juni, in Wien einstimmig verabschiedet hat. Schutzsuchende gastlich aufzunehmen, gehöre zum Grundauftrag der christlichen Gemeinde. Daher werden, so die Generalsynode, die Evangelischen Kirchen und ihre Gemeinden weiterhin einen „aktiven und positiven Beitrag“ zur Unterstützung Asylsuchender leisten.

Konkret gefordert werden in der Resolution Respekt vor der Arbeit haupt- und ehrenamtlicher kirchlicher HelferInnen, die Asylwerbende begleiten, eine weiterhin unabhängige Rechtsberatung für Asylsuchende, Fortführen der bewährten dezentralen Unterbringungen, die sich positiv auf die Integration auswirken, bedarfsorientierte Mindestsicherung für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, ein Abschiebestopp nach Afghanistan, legale Wege zum Recht auf Asyl ebenso wie die Anerkennung von Taufscheinen oder Mitgliedschaftsbestätigungen für eine aufrichtige Konversion.

Die Resolution hat folgenden Wortlaut:

„Die Evangelischen Kirchen in Österreich verstehen es als Grundauftrag der christlichen Gemeinde, Schutzsuchende gastlich aufzunehmen. „Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen.“ (Mt 25,35) Diesem Auftrag folgen die Evangelischen Kirchen in besonderer Weise seit dem 2. Weltkrieg. Im Jahr 2015 haben sich die evangelischen Pfarrgemeinden und die diakonischen Einrichtungen der Kirchen der Not der Flüchtlinge gestellt und haben dem Hilferuf der Bundesregierung und der Bundesländer Folge geleistet. Deshalb bekräftigt die Generalsynode, dass die Evangelischen Kirchen und ihre Gemeinden sowie ihre Diakonie weiterhin einen aktiven und positiven Beitrag zur Versorgung von Asylsuchenden während des Verfahrens und zur Integration anerkannter Flüchtlinge leisten wollen und werden. Gleichzeitig erinnert die Generalsynode den Staat an seine Pflicht und seine Verantwortung, das Menschenrecht auf Asyl zu wahren. Menschen, denen Verfolgung durch ihren Herkunftsstaat droht oder denen ihr Herkunftsstaat keinen Schutz bieten kann, haben das Recht, Asyl zu suchen und zu genießen. Staaten, die wie Österreich die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben, haben die Pflicht, ihnen (bei vorliegenden Asylgründen) vollen Schutz zu gewähren und sie den eigenen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen gleichzustellen.

Die Generalsynode der Evangelische Kirche A. und H.B. in Österreich fordert daher:

  • Respekt vor der Arbeit hauptamtlicher und ehrenamtlicher kirchlicher Helfer und Helferinnen sowie kirchlicher Organisationen, die Asylwerbende im Verfahren begleiten, sie beherbergen und anerkannte Asylberechtigte bei der Integration unterstützen.
  • Die Rechtsberatung für Asylsuchende muss unabhängig bleiben. Die Evangelischen Kirchen stehen zum wirksamen Rechtsschutz, der ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip darstellt.
  • Die bewährte dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden in betreuten Quartieren ist nicht zu gefährden. Durch sie wurde und wird für Integration und gute Kommunikation mit den Bürgern und Bürgerinnen vor Ort gesorgt und ein nicht zu unterschätzender Beitrag zum Sicherheitsgefühl der lokalen Bevölkerung und der Asylwerbenden geleistet.
  • Die österreichische Bundesregierung soll die Verpflichtungen, die ihr aus der Genfer Flüchtlingskonvention erwachsen, ernst nehmen. Anerkannte Flüchtlinge sind bei der Existenzsicherung Österreichern gleichzustellen. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung kann für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte eine Sprungbrettfunktion in ein selbständiges Leben in Österreich haben, wenn sie durch umfassende Integrationsangebote begleitet wird.
  • Die österreichische Bundesregierung möge Abschiebungen nach Afghanistan generell aussetzen. Afghanistan ist nicht sicher, jegliche Abschiebung gefährdet Menschenleben.
  • Legale Wege, das Recht auf Asyl in Anspruch zu nehmen (Resettlement, Botschaftsasyl sowie humanitäre Korridore) sollen forciert werden. Die Evangelischen Kirchen sind bereit, Menschen, die auf diesem Weg Asyl erhalten, bei der Integration zu begleiten.
  • Von der Evangelischen Kirche A.B. und der Evangelischen Kirche H.B. ausgestellte Taufscheine oder Mitgliedschaftsbestätigungen (bei Übertritt von einer anderen christlichen Konfession) sowie Bestätigungen über den Besuch des Taufunterrichts sind von der Behörde als voll gültige Bestätigung einer aufrichtigen Konversion anzuerkennen.“

Hinweis: Fotos zur Synode finden Sie hier.

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