Diakonie und weitere NGOs üben Kritik an Verstaatlichung im Asylbereich

Moser: „Falscher Weg und rechtsstaatlich abwegig“

 
von Evangelischer Pressedienst
NGOs sehen die unabhängige Rechtsberatung für Asylwerbende in Gefahr. Foto: Flüchtlingsdienst/Stefanie Meier
NGOs sehen die unabhängige Rechtsberatung für Asylwerbende in Gefahr. Foto: Flüchtlingsdienst/Stefanie Meier

Moser: „Falscher Weg und rechtsstaatlich abwegig“

Wien (epdÖ) – Scharfe Kritik haben österreichische NGOs an der geplanten Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Asylverfahren (BBU) geübt. In einer Aussendung betonte Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser: „Die Zielformulierungen zeigen, dass es darum geht, eine unabhängige Rechtsberatung zu verhindern und den Rechtsschutz dadurch zu schwächen.“ Aktuell seien viele Bescheide fehlerhaft und rechtswidrig, was zu einer hohen Aufhebungsquote in zweiter Instanz und damit zu längeren Verfahrensdauern führe. Die neue Bundesagentur soll neben der Grundversorgung von AsylwerberInnen auch deren Rechtsberatung übernehmen. Damit die Fehlerquelle reduzieren zu wollen sei „der falsche Weg und rechtsstaatlich abwegig“. Die Geschäftsführung der Bundesagentur sei direkt dem Innenminister unterstellt und weisungsgebunden, eine unabhängige Rechtsberatung damit nicht mehr gewährleistet.

Das kritisiert auch die österreichische Volkshilfe: Es sei nicht akzeptabel, dass es in dieser Regierung offenbar System habe, die Zivilgesellschaft und NGOs sukzessive aus dem öffentlichen Leben in Österreich auszuschließen, schreibt deren Geschäftsführer Erich Fenninger in einer Aussendung: „NGOs wie die Volkshilfe haben langjährige Expertise in der unabhängigen Rechtsberatung. Unsere Tätigkeit trägt nicht nur zu einem fairen Prozess für Asylsuchende bei, sondern sorgt auch für besseres Verständnis und höhere Akzeptanz für schutzsuchende Menschen.“

Seitens der Asylkoordination verwies Anny Knapp darauf, dass sich die unabhängige Rechtsberatung als notwendige Unterstützung der Flüchtlinge erwiesen habe. Dass von den künftigen Rechtsberatern eine Selektion in erfolgversprechende und weniger aussichtsreiche rechtliche Schritte erfolgen könnte, sei „eine durchaus realistische Annahme“, gibt Knapp zu bedenken.

Weitere Artikel

Nach Oben